# Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten bei den obersten Gerichten des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (BMJGerErnAnO)

Ausfertigungsdatum: 2008-03-09

Fundstelle: BGBl I 2008, 414

##### **I.** {#i.}

Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 13 (höherer Dienst) bis A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) jeweils für ihren oder seinen Geschäftsbereich widerruflich übertragen auf:

1. die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesgerichtshofs,

2. die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts,

3. die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesfinanzhofs.

##### **II.** {#ii.}

Diese Anordnung tritt am ersten Tag des ersten auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Kalendermonats in Kraft.

##### **Schlussformel** {#schlussformel}

Die Bundesministerin der Justiz