# Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der
Soldaten (BPräsSoldErnAnO)

Ausfertigungsdatum: 1969-07-10

Fundstelle: BGBl I 1969, 775

Stand: Geändert durch Art. 1 AnO v. 17.3.1972 I 499

##### **Eingangsformel** {#eingangsformel}

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 313) ordne ich an:

##### **Art 1** {#art_1}

(1) Ich behalte mir das Recht zur Ernennung und Entlassung der Offiziere vor, die der Besoldungsordnung B angehören.

(2) Im übrigen übertrage ich die Ausübung meiner Befugnisse dem Bundesminister der Verteidigung. Die Ausübung dieser Befugnisse kann auf andere Stellen übertragen werden. § 29 Abs. 5 des Wehrpflichtgesetzes bleibt unberührt.

(3) Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung auch in den Fällen vor, in denen ich die Ausübung meiner Befugnisse übertragen habe.

##### **Art 2** {#art_2}

Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erlassen die Bundesminister der Verteidigung und des Innern.

##### **Art 3** {#art_3}

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.