# Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Rentenversicherung und der Beitragszahlung des Bundes für
Kindererziehungszeiten für das Jahr 2003 (BSG 2003)

Ausfertigungsdatum: 2002-12-23

Fundstelle: BGBl I 2002, 4637, 4641

##### **§ 1** Beitragssätze in der Rentenversicherung {#§_1}

Der Beitragssatz für das Jahr 2003 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 Prozent.

##### **§ 2** Zahlungen für Kindererziehungszeiten {#§_2}

Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2003 einen Betrag in Höhe von 11.874.710.850 Euro.