# Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Rentenversicherung und der Beitragszahlung des Bundes für
Kindererziehungszeiten für das Jahr 2004 (BSG 2004)

Ausfertigungsdatum: 2003-12-27

Fundstelle: BGBl I 2003, 3013, 3016

##### **§ 1** Beitragssätze in der Rentenversicherung {#§_1}

Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2004 in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 Prozent.

##### **§ 2** Zahlungen für Kindererziehungszeiten {#§_2}

Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2004 einen Betrag in Höhe von 11.842.984.000 Euro.