# Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes (FeuerwEhrKrÄndErl 2011)

Ausfertigungsdatum: 2011-08-29

Fundstelle: BGBl I 2011, 1832

##### **Art 1** {#art_1}

(Änderungsvorschrift)

##### **Art 2** {#art_2}

Der Präsidialrat des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 1. Juli 2011 die Änderung der Satzung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes vom 26. Februar 1953, zuletzt geändert am 11. Mai 1974, sowie der Richtlinien für die Beantragung und Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes, der Deutschen Feuerwehr-Ehrenmedaille und der Silbernen Ehrennadel vom 12. Februar 1982, zuletzt geändert am 13. November 2004, beschlossen. Hierdurch wird das Feuerwehr-Ehrenkreuz um die Stufe Bronze erweitert.

Nach Artikel 6 Absatz 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-4, veröffentlichten bereinigten Fassung genehmige ich die Satzungsänderungen sowie die Änderungen der Verleihungsbedingungen.

##### **Art 3** {#art_3}

Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht die Neufassungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung der neuen Stufe des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes im Bundesanzeiger.

##### **Schlussformel** {#schlussformel}

Der Bundespräsident<br />Der Bundesminister des Innern