# Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der
Roßfeldstraße (GrenzVerkAUTVtrG 1)

Ausfertigungsdatum: 1967-08-02

Fundstelle: BGBl II 1967, 2085

##### **Art 1** {#art_1}

Dem in Wien am 17. Februar 1966 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

##### **Art 2** {#art_2}

Für die Ausfuhr der zur Erhaltung und zum Betrieb (einschließlich Winterdienst) der Straßen erforderlichen Bau- und Betriebsstoffe, Geräte und Einrichtungen, die der Sicherung des Verkehrs dienen, werden Umsatzsteuervergütungen nicht gewährt.

##### **Art 3** {#art_3}

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

##### **Art 4** {#art_4}

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 27 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.