# Gesetz über die Internationalen Übereinkommen betreffend die
Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Handel und der Hausgehilfen
sowie die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft (KVArbNÜbkG)

Ausfertigungsdatum: 1927-10-28

Fundstelle: RGBl II 1927, 887

##### **§ 1** {#§_1}

Für die Durchführung der Übereinkommen sind die Reichsversicherungsordnung und das Reichsknappschaftsgesetz maßgebend.

##### **§ 2** {#§_2}

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft.