**Erlass
an die bundesunmittelbaren Träger
der gesetzlichen Unfallversicherung**

| Betr.: | Rechnungswesen und Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung |
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| | hier: Änderungen des Kontenrahmens |

**I.** **Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung**

1. Die Kontenart 396 wird ab 01.01.2006 ersatzlos gestrichen.

2. Die Kontenart 696 wird ab 01.01.2006 ersatzlos gestrichen.

3. Die Kontengruppe 70 erhält ab 01.01.2006 folgende Bezeichnung:

"Gehälter und Versicherungsbeiträge"

4. In der Kontengruppe 70 erhält die Kontenart 701 ab 01.01.2006 folgende Bezeichnung:

"Entgelte der Tarifbeschäftigten und der außertariflich Beschäftigten"

5. Die Kontenart 702 wird ab 01.01.2006 ersatzlos gestrichen.

6. In der Kontengruppe 70 erhält die Kontenart 703 ab 01.01.2006 folgende Bezeichnung:

"Übrige Entgelte"

7. In der Kontengruppe 70 erhält die Kontenart 705 ab 01.01.2006 folgende Bezeichnung:

"Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Versicherungsbeiträge für Tarifbeschäftigte und außertariflich Beschäftigte"

8. Die Kontenart 706 wird ab 01.01.2006 ersatzlos gestrichen.

Die Änderungen gelten rückwirkend zum **1. Januar 2006** .