**Erlass
an die bundesunmittelbaren Träger
der gesetzlichen Unfallversicherung**

**Rechnungswesen und Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung**

**hier: Änderungen der Meldebögen**

Durch die Änderung des Kontenrahmens für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2006 sind Anpassungen der Meldebögen (Geschäfts- und Rechnungsergebnisse) erforderlich geworden.

Nach Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden der Länder übersende ich die Neufassungen der Meldebögen UG 1 und UJ 1.

Der geänderten Vordrucke der Meldebögen UG 1 und UJ 1 sind ab Geschäftsjahr 2006 zu verwenden.

Die Neufassungen der Meldebögen gebe ich hiermit bekannt.

Bonn, den 06. Dezember 2006

Ib 5 – 18221-1

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag