**Auslandstagegeld bei Inanspruchnahme einer Kantine**

**Bezug:** Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder vom 4. Dezember 2000 (GMBl 2001 S. 2) - AVwV

**- RdSchr. d. BMI v. 14. 11. 2002 - D I 5 - 222 201/1 -**

Zur Anwendung des Artikels 2 Abs. 1 AVwV gebe ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen folgende Hinweise, die der Verwaltungsvereinfachung dienen:

1. Im Vordruck "Reisekostenrechnung" für Auslandsdienstreisen ist nachstehende Fragestellung zu den Reiseerläuterungen aufzunehmen:

"Wurde die Mittagsverpflegung
  in einer Kantine ('Kasino') eingenommen?
□ ja (ggf. Datum angeben) □ nein"

Wird die Einnahme der Mittagsverpflegung in einer Kantine bejaht, zieht dies in allen Fällen die Gewährung des Kantinentagegeldes nach Artikel 2 Abs. 1 AVwV für die entsprechenden Tage nach sich.

2. Diese Regelung findet auf Auslandsdienstreisen Anwendung, die ab dem 1. Januar 2003 angetreten werden.

3. Mein Rundschreiben vom 18. Juni 1996 - D I 5 - 222 201/1 (GMBl S. 627) hebe ich zum gleichen Zeitpunkt auf.

Oberste Bundesbehörden

nachrichtlich:

An die
  für das Reise- und Umzugskostenrecht
  zuständigen obersten Landesbehörden

GMBl 2002, S. 816