BMI vom 18. Mai 1993 – D I 2 – 211 413-1/27

Oberste Bundesbehörden

Betr.: Verwaltungspraktikum nach Abschluß des mid-career Studiums an der Havard-University in Cambrigde/USA;

hier: Beurlaubung

Bezug: Mein Rundschreiben vom 3. August 1988
  D I 2 – 211 413-1/27

Mit der Havard University in Cambrigde/USA ist vereinbart worden, den Absolventen künftig nach Abschluß des mid-career Studiums ein zweimonatiges Verwaltungspraktikum in einer US-Verwaltungsbehörde zu ermöglichen.

Die mit meinem Bezugsschreiben für die Zeit des Studiums erteilte generelle Zustimmung nach § 13 Abs. 2 Satz 2 der Sonderurlaubsverordnung wird hiermit auf das zweimonatige Verwaltungspraktikum ausgedehnt. Voraussetzung dafür ist, daß eventuelle Zuwendungen von anderer Seite (§ 17 Abs. 2 SUrlV) die Reisekosten einer entsprechenden Auslandsdienstreise nicht übersteigen.