# VERORDNUNG (EG) Nr. 1144/2004 DER KOMMISSION

vom 22. Juni 2004

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 144/2004 hinsichtlich der Angebotsfrist der letzten Teilausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von Weizen aus Beständen der französischen Interventionsstelle

## Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates vom 30. Juni 1992 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide [^1] , insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

**(1)** Mit der Verordnung (EG) Nr. 144/2004 der Kommission [^2] wurde eine Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von Weizen aus Beständen der französischen Interventionsstelle eröffnet, wobei die Angebotsfrist der letzten Teilausschreibung auf den 24. Juni 2004 festgelegt wurde.

**(2)** Angesichts der derzeitigen Marktlage sollte die letzte Teilausschreibung auf einen späteren Zeitpunkt festgesetzt werden.

**(3)** Die Verordnung (EG) Nr. 144/2004 ist daher entsprechend zu ändern.

**(4)** Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

## **Artikel 1**

Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 144/2004 erhält folgende Fassung:

„Die Angebotsfrist der letzten Teilausschreibung endet am 15. Juli 2004 um 9.00 Uhr Brüsseler Zeit.“

## **Artikel 2**

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im *Amtsblatt der Europäischen Union* in Kraft.

## Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 22. Juni 2004 *Für die Kommission* Franz FISCHLER *Mitglied der Kommission*

[^1] [ABl. L 181 vom 1.7.1992, S. 21](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_1992_181_R_TOC) . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1104/2003 ( [ABl. L 158 vom 27.6.2003, S. 1](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2003_158_R_TOC) ).

[^2] [ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 36](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2004_024_R_TOC) .

[^1]: . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1104/2003 ().
[^2]: .