# VERORDNUNG (EG) Nr. 1750/2004 DER KOMMISSION

vom 8. Oktober 2004

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1019/2002 mit Vermarktungsvorschriften für Olivenöl

## Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung 136/66/EWG des Rates vom 22. September 1966 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette [^1] , insbesondere auf Artikel 35a,

in Erwägung nachstehende Gründe:

**(1)** Gemäß Artikel 5 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 1019/2002 der Kommission [^2] ist die Angabe organoleptischer Eigenschaften nur zulässig, wenn sie auf den Ergebnissen einer in der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission vom 11. Juli 1991 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung [^3] vorgesehenen Analysemethode basiert.

**(2)** Gemäß Artikel 2 Absatz 1 zehnter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 erfolgt die Bestimmung der organoleptischen Merkmale nativer Olivenöle nach dem Verfahren des Anhangs XII der genannten Verordnung. Es dürfen nur die positiven im Anhang aufgeführten Attribute verwendet werden. Angesichts der geringen Zahl der in diesem Anhang vorgesehenen organoleptischen Begriffe haben die Marktteilnehmer jedoch Schwierigkeiten, die organoleptischen Merkmale auf den Etiketten ihrer Öle zu beschreiben.

**(3)** Da es bislang kein objektives Verfahren gibt, mit dem bestimmte sehr geschätzte Geschmacks-, Aroma- und Farbmerkmale von nativem Olivenöl überprüft werden können, dürfen diese Attribute auf dem Etikett nicht genannt werden. Außerdem lässt sich die große Sorten- und Geschmacksvielfalt von nativem Olivenöl mit den derzeit in Anhang XII der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 vorgesehenen organoleptischen Attributen nicht umfassend wiedergeben.

**(4)** Da die von einer internationalen Organisation durchgeführte Entwicklung neuer Verfahren zur organoleptischen Prüfung, mit denen die Palette positiver Attribute für natives Olivenöl erweitert werden könnte, noch nicht abgeschlossen ist und wahrscheinlich länger dauern wird als im Jahr 2003 geplant, sollte ein neuer, ausreichend langer Zeitraum für die Einführung entsprechender Verfahren festgelegt werden. Der Beginn der Anwendung von Artikel 5 Buchstabe c) der Verordnung (CE) Nr. 1019/2002 sollte daher verschoben werden. Der 1. Juli 2006 als Zeitpunkt des Inkrafttretens des genannten Artikels entspricht dem Zeitpunkt des Beginns des Wirtschaftsjahrs 2006/07.

**(5)** Die Verordnung (EG) Nr. 1019/2002 ist daher entsprechend zu ändern.

**(6)** Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Fette —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

## **Artikel 1**

Artikel 12 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1019/2002 erhält folgende Fassung:

„Artikel 5 Buchstabe c) gilt ab 1. Juli 2006.“

## **Artikel 2**

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im *Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft* .

## Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 8. Oktober 2004 *Für die Kommission* Franz FISCHLER *Mitglied der Kommission*

[^1] [ABl. L 172 vom 30.9.1966, S. 3025/66](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_1966_172_R_TOC) . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 865/2004 ( [ABl. L 161 vom 30.4.2004, S. 97](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2004_161_R_TOC) ).

[^2] [ABl. L 155 vom 14.6.2002, S. 27](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2002_155_R_TOC) . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 406/2004 ( [ABl. L 67 vom 5.3.2004, S. 10](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2004_067_R_TOC) ).

[^3] [ABl. L 248 vom 5.9.1991, S. 1](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_1991_248_R_TOC) . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1989/2003 ( [ABl. L 295 vom 13.11.2003, S. 57](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2003_295_R_TOC) ).

[^1]: . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 865/2004 ().
[^2]: . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 406/2004 ().
[^3]: . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1989/2003 ().