# VERORDNUNG (EURATOM) Nr. 1841/2004 DER KOMMISSION

vom 22. Oktober 2004

zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 2014/76 über die Unterstützung von Uranschürfungsvorhaben in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten

## Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 70,

in Erwägung nachstehender Gründe:

**(1)** Die Verordnung (Euratom) Nr. 2014/76 der Kommission [^1] wird aufgrund der Einstellung der Uranschürfung in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten nicht mehr angewandt.

**(2)** Aus Gründen der Klarheit und der Rechtssicherheit sollte die Verordnung ausdrücklich aufgehoben werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

## **Artikel 1**

Die Verordnung (Euratom) Nr. 2014/76 wird aufgehoben.

## **Artikel 2**

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im *Amtsblatt der Europäischen Union* in Kraft.

## Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 22. Oktober 2004 *Für die Kommission* Loyola DE PALACIO *Vizepräsidentin*

[^1] [ABl. L 221 vom 14.8.1976, S. 17](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_1976_221_R_TOC) .

[^1]: .