# VERORDNUNG (EG) Nr. 1988/2004 DER KOMMISSION

vom 18. November 2004

zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1501/2004 zur Einstellung der Tiefseegarnelenfischerei durch Schiffe unter der Flagge Schwedens

## Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die Gemeinsame Fischereipolitik [^1] , insbesondere auf Artikel 21 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

**(1)** Mit der Verordnung (EG) Nr. 1501/2004 der Kommission [^2] ist die Fischerei auf Tiefseegarnelen in den norwegischen Gewässern südlich von 62° 00' N durch Schiffe, die die Flagge Schwedens führen oder in Schweden registriert sind, eingestellt worden.

**(2)** Infolge einer Übertragung von Fischereimöglichkeiten ist die Schweden zugeteilte Quote nicht mehr erschöpft. Daher sollte die Fischerei auf Tiefseegarnelen in den norwegischen Gewässern südlich von 62° 00' N durch Schiffe, die die Flagge Schwedens führen oder in Schweden registriert sind, wieder erlaubt werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1501/2004 ist daher aufzuheben —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

## **Artikel 1**

Die Verordnung (EG) Nr. 1501/2004 wird aufgehoben.

## **Artikel 2**

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im *Amtsblatt der Europäischen Union* in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 1. Oktober 2004.

## Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 18. November 2004 *Für die Kommission* Jörgen HOLMQUIST *Generaldirektor für Fischerei*

[^1] [ABl. L 261 vom 20.10.1993, S. 1](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_1993_261_R_TOC) . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 ( [ABl. L 289 vom 7.11.2003, S. 1](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2003_289_R_TOC) ).

[^2] [ABl. L 275 vom 25.8.2004, S. 13](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2004_275_R_TOC) .

[^1]: . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 ().
[^2]: .