# VERORDNUNG (EG) Nr. 783/2005 DER KOMMISSION

vom 24. Mai 2005

zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abfallstatistik

(Text von Bedeutung für den EWR)

## Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abfallstatistik [^1] , insbesondere Artikel 1 Absatz 5 und Artikel 6 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

**(1)** Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 muss die Kommission die zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Maßnahmen festlegen.

**(2)** Nach Artikel 6 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 kann die Kommission die Spezifikationen in den Anhängen anpassen.

**(3)** Mit der Verordnung (EG) Nr. 574/2004 der Kommission wird eine Änderung der statistischen Nomenklatur in Anhang I und Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 vorgenommen. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird jetzt an diese Änderung angepasst.

**(4)** Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird entsprechend geändert.

**(5)** Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm, der durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates [^2] eingesetzt wurde —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

## **Artikel 1**

In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird der Abschnitt 2 durch die Fassung des Anhangs dieser Verordnung ersetzt.

## **Artikel 2**

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im *Amtsblatt der Europäischen Union* in Kraft.

## Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 24. Mai 2005 *Für die Kommission* Joaquín ALMUNIA *Mitglied der Kommission*

[^1] [ABl. L 332 vom 9.12.2003, S. 1](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2003_332_R_TOC) . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 574/2004 der Kommission ( [ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2004_090_R_TOC) ).

[^2] [ABl. L 181 vom 28.6.1989, S. 47](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_1989_181_R_TOC) .

„ANHANG II ABSCHNITT 2 Abfallkategorien Für folgende Abfallkategorien sind für die Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren nach Abschnitt 8 Nummer 2 Statistiken zu erstellen: Verbrennung Nummer des Postens EAK-Stat/3. Fassung Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall Code Bezeichnung 1 01 + 02 + 03 Chemische Abfälle (Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + andere chemische Abfälle) Ungefährlich 2 01 + 02 + 03 ausgenommen 01.3 Chemische Abfälle, ausgenommen gebrauchte Öle (Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + andere chemische Abfälle) Gefährlich 3 01.3 Gebrauchte Öle Gefährlich 4 05 Medizinische und biologische Abfälle Ungefährlich 5 05 Medizinische und biologische Abfälle Gefährlich 6 07.7 PCB-haltige Abfälle Gefährlich 7 10.1 Hausmüll und ähnliche Abfälle Ungefährlich 8 10.2 Gemischte und undifferenzierte Materialien Ungefährlich 9 10.2 Gemischte und undifferenzierte Materialien Gefährlich 10 10.3 Sortierrückstände Ungefährlich 11 10.3 Sortierrückstände Gefährlich 12 11 Gewöhnliche Schlämme Ungefährlich 13 06 + 07 + 08 + 09 + 12 + 13 Sonstige Abfälle (Metallische Abfälle + nichtmetallische Abfälle + ausrangierte Geräte + tierische und pflanzliche Abfälle + mineralische Abfälle + verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle) Ungefährlich 14 06 + 07 + 08 + 09 + 12 + 13 ausgenommen 07.7 Sonstige Abfälle (Metallische Abfälle + nichtmetallische Abfälle, ausgenommen PCB-haltige Abfälle + ausrangierte Geräte + tierische und pflanzliche Abfälle + mineralische Abfälle + verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle) Gefährlich Verfahren, die zur Verwertung führen können (energetische Verwertung ausgenommen) Nummer des Postens EAK-Stat/3. Fassung Gefährlicher/ Ungefährlicher Abfall Code Bezeichnung 1 01.3 Gebrauchte Öle Gefährlich 2 06 Metallische Abfälle Ungefährlich 3 06 Metallische Abfälle Gefährlich 4 07.1 Glasabfälle Ungefährlich 5 07.1 Glasabfälle Gefährlich 6 07.2 Papier- und Pappeabfälle Ungefährlich 7 07.3 Gummiabfälle Ungefährlich 8 07.4 Kunststoffabfälle Ungefährlich 9 07.5 Holzabfälle Ungefährlich 10 07.6 Textilabfälle Ungefährlich 11 09 ausgenommen 09.11 , 09.3 Tierische und pflanzliche Abfälle (ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen sowie tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist) Ungefährlich 12 09.11 Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen Ungefährlich 13 09.3 Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist Ungefährlich 14 12 Mineralische Abfälle Ungefährlich 15 12 Mineralische Abfälle Gefährlich 16 01 + 02 + 03 + 05 + 08 + 10 + 11 + 13 Sonstige Abfälle (Zusammengesetzte chemische Abfälle + chemische Reaktionsrückstände + sonstige chemische Abfälle + medizinische und biologische Abfälle + ausrangierte Geräte + gemischte gewöhnliche Abfälle + gewöhnliche Schlämme + verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle) Ungefährlich 17 01 + 02 + 03 + 05 + 07.5 + 07.7 + 08 + 10 + 11 + 13 ausgenommen 01.3 Sonstige Abfälle (Zusammengesetzte chemische Abfälle, ausgenommen gebrauchte Öle + chemische Reaktionsrückstände + sonstige chemische Abfälle + medizinische und biologische Abfälle + Holzabfälle + PCB-haltige Abfälle + ausrangierte Geräte + gemischte gewöhnliche Abfälle + gewöhnliche Schlämme + verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle) Gefährlich Beseitigung (anders als durch Verbrennung) Nummer des Postens EAK-Stat/3. Fassung Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall Code Bezeichnung 1 01 + 02 + 03 Chemische Abfälle (Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + andere chemische Abfälle) Ungefährlich 2 01 + 02 + 03 ausgenommen 01.3 Chemische Abfälle, ausgenommen gebrauchte Öle (Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + andere chemische Abfälle) Gefährlich 3 01.3 Gebrauchte Öle Gefährlich 4 09 ausgenommen 09.11 , 09.3 Tierische und pflanzliche Abfälle (ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen sowie tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist) Ungefährlich 5 09.11 Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und –erzeugnissen Ungefährlich 6 09.3 Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist Ungefährlich 7 10.1 Hausmüll und ähnliche Abfälle Ungefährlich 8 10.2 Gemischte und undifferenzierte Materialien Ungefährlich 9 10.2 Gemischte und undifferenzierte Materialien Gefährlich 10 10.3 Sortierrückstände Ungefährlich 11 10.3 Sortierrückstände Gefährlich 12 11 Gewöhnliche Schlämme Ungefährlich 13 12 Mineralische Abfälle Ungefährlich 14 12 Mineralische Abfälle Gefährlich 15 05 + 06 + 07 + 08 + 13 Sonstige Abfälle (Medizinische und biologische Abfälle + metallische Abfälle + nichtmetallische Abfälle + ausrangierte Geräte + verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle) Ungefährlich 16 05 + 06 + 07 + 08 + 13 Sonstige Abfälle (Medizinische und biologische Abfälle + metallische Abfälle + nichtmetallische Abfälle + ausrangierte Geräte + verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle) Gefährlich“

[^1]: . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 574/2004 der Kommission ().
[^2]: .