# VERORDNUNG (EG) Nr. 1037/2005 DER KOMMISSION

vom 1. Juli 2005

mit Sofortmaßnahmen zum Schutz und zur Wiederauffüllung des Sardellenbestands im ICES-Untergebiet VIII

## Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik [^1] , insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

**(1)** Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) deuten darauf hin, dass Sofortmaßnahmen zum Schutz und zur Wiederauffüllung des Sardellenbestands im ICES-Untergebiet VIII erforderlich sind. Aus diesem Grund sollte die Fischerei mit sofortiger Wirkung für einen Zeitraum von drei Monaten geschlossen werden.

**(2)** Die Kommission gibt während dieses Zeitraums nach Konsultation des Wissenschafts, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei eine Beurteilung darüber ab, ob die Schließung überprüft werden sollte.

**(3)** Es ist daher angezeigt, dass die Kommission von sich aus Sofortmaßnahmen zum Schutz des Sardellenbestands beschließt —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

## **Artikel 1**

Die Fischerei auf Sardellen im ICES-Untergebiet VIII ist verboten. Die Aufbewahrung an Bord, das Umladen und Anlanden von Sardellen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung im ICES-Untergebiet gefangen wurden, sind ebenfalls verboten.

## **Artikel 2**

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im *Amtsblatt der Europäischen Union* in Kraft.

Sie gilt für einen Zeitraum von drei Monaten.

## Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 1. Juli 2005 *Für die Kommission* Joe BORG *Mitglied der Kommission*

[^1] [ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 59](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2002_358_R_TOC) .

[^1]: .