# VERORDNUNG (EG) Nr. 1555/2005 DES RATES

vom 20. September 2005

zur Schließung des Zollkontingents für die Einfuhren von löslichem Kaffee des KN-Codes 2101 11 11

## Preamble

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

**(1)** Das Angebot an löslichem Kaffee auf dem Gemeinschaftsmarkt hat sich in der Zeit von 2002 bis 2005 maßgeblich verbessert.

**(2)** Da somit das Ziel der Verordnung (EG) Nr. 2165/2001 des Rates vom 5. November 2001 zur Eröffnung und Verwaltung eines Zollkontingents für die Einfuhren von löslichem Kaffee des KN-Codes 2101 11 11 [^1] erreicht wurde, ist eine Beibehaltung eines Zollkontingents für die Einfuhren von löslichem Kaffee zum Nullzollsatz ab dem 1. Januar 2006 nicht mehr gerechtfertigt.

**(3)** In Anbetracht des derzeitigen Bedarfs auf dem Gemeinschaftsmarkt sollte das Zollkontingent für die Einfuhren von löslichem Kaffee des KN-Codes 2101 11 11 ab dem 1. Januar 2006 geschlossen werden. Die Verordnung (EG) Nr. 2165/2001 sollte mit Wirkung ab demselben Tag aufgehoben werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

## **Artikel 1**

Das mit der Verordnung (EG) Nr. 2165/2001 eröffnete Zollkontingent für die Einfuhren von löslichem Kaffee des KN-Codes 2101 11 11 zum Nullzollsatz ist ab dem 1. Januar 2006 geschlossen.

Ab dem 1. Januar 2006 kommt löslicher Kaffee des KN-Codes 2101 11 11 gleich welchen Ursprungs nicht mehr für ein zollfreies Zollkontingent in Betracht.

## **Artikel 2**

Die Verordnung (EG) Nr. 2165/2001 wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2006 aufgehoben.

## **Artikel 3**

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im *Amtsblatt der Europäischen Union* in Kraft.

## Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am 20. September 2005. *Im Namen des Rates* *Die Präsidentin* M. BECKETT

[^1] [ABl. L 292 vom 9.11.2001, S. 1](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2001_292_R_TOC) .

[^1]: .