# VERORDNUNG (EG) Nr. 1819/2006 DES RATES

vom 11. Dezember 2006

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 234/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegen Liberia

## Preamble

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 60 und 301,

gestützt auf den Gemeinsamen Standpunkt 2006/31/GASP des Rates vom 23. Januar 2006 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Liberia [^1] und den Gemeinsamen Standpunkt 2006/518/GASP des Rates vom 24. Juli 2006 zur Änderung bzw. Verlängerung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegen Liberia [^2] ,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

**(1)** Der Gemeinsame Standpunkt 2004/137/GASP des Rates vom 10. Februar 2004 über restriktive Maßnahmen gegen Liberia [^3] diente der Umsetzung der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Resolution 1521(2003) gegenüber Liberia verfügten Maßnahmen und des Verbots der finanziellen Unterstützung Liberias im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten. Den Resolutionen 1647(2005), 1683(2006) und 1689(2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen entsprechend wurden mit den Gemeinsamen Standpunkten 2006/31/GASP und 2006/518/GASP die restriktiven Maßnahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2004/137/GASP bestätigt und einige Änderungen vorgenommen.

**(2)** Die Verordnung (EG) Nr. 234/2004 des Rates [^4] untersagt die technische und finanzielle Unterstützung Liberias im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, die Einfuhr von Rohdiamanten und die Einfuhr von Rundholz und holzwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in Liberia.

**(3)** Am 20. Juni 2006 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1689(2006). Damit wurde unter anderem der Beschluss gefasst, das mit Paragraph 10 der Resolution 1521(2003) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verfügte und nach mehreren Verlängerungen am 20. Juni 2006 außer Kraft getretene Einfuhrverbot für Rundholz und holzwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Liberia nicht zu verlängern. Der Sicherheitsrat bekundete ferner seine Entschlossenheit, das Verbot wieder in Kraft zu setzen, falls Liberia binnen neunzig Tagen der Empfehlung des von der liberianischen Regierung eingesetzten Überwachungsausschusses für die Reform der Forstwirtschaft nicht Folge leiste und das angemahnte Forstgesetz nicht verabschiede.

**(4)** Am 20. Oktober 2006 hat der Sicherheitsrat diese Frage erneut geprüft und befand, dass Liberia das erforderliche Forstgesetz verabschiedet hat. Er hat daher beschlossen, das Verbot nicht erneut in Kraft zu setzen.

**(5)** Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 234/2004, der die Einfuhr aller Rundhölzer und holzwirtschaftlichen Erzeugnisse mit Ursprung in Liberia untersagt und vom 23. Juni 2006 bis zum 18. September 2006 ausgesetzt war, sollte deshalb rückwirkend zum 19. September 2006 aufgehoben werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

## **Artikel 1**

In Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 234/2004 wird Absatz 2 gestrichen.

## **Artikel 2**

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im *Amtsblatt der Europäischen Union* in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 19. September 2006.

## Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am 11. Dezember 2006. *Im Namen des Rates* *Der Präsident* E. TUOMIOJA

[^1] [ABl. L 19 vom 24.1.2006, S. 38](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2006_019_R_TOC) .

[^2] [ABl. L 201 vom 25.7.2006, S. 36](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2006_201_R_TOC) .

[^3] [ABl. L 40 vom 12.2.2004, S. 35](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2004_040_R_TOC) . Gemeinsamer Standpunkt zuletzt geändert durch den Gemeinsamen Standpunkt 2006/518/GASP.

[^4] [ABl. L 40 vom 12.2.2004, S. 1](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2004_040_R_TOC) . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1126/2006.

[^1]: .
[^2]: .
[^3]: . Gemeinsamer Standpunkt zuletzt geändert durch den Gemeinsamen Standpunkt 2006/518/GASP.
[^4]: . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1126/2006.