# VERORDNUNG (EG) Nr. 606/2007 DER KOMMISSION

vom 1. Juni 2007

zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen

## Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen [^1] , insbesondere auf Artikel 26,

nach Konsultation des Ausschusses für allgemeine Präferenzen,

in Erwägung nachstehender Gründe:

**(1)** Die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif [^2] enthält Angaben, die sich auf die Liste im Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 auswirken.

**(2)** Die Liste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 ist daher entsprechend zu ändern —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

## **Artikel 1**

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

## **Artikel 2**

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im *Amtsblatt der Europäischen Union* in Kraft.

## Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 1. Juni 2007 *Für die Kommission* Peter MANDELSON *Mitglied der Kommission*

[^1] [ABl. L 169 vom 30.6.2005, S. 1](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2005_169_R_TOC) .

[^2] [ABl. L 301 vom 31.10.2006, S. 1](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2006_301_R_TOC) .

„ANHANG II Liste der Waren, für die die in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Regelungen gelten Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die Gewährung der Zollpräferenzen die KN-Codes maßgeblich sind. Bei KN-Codes mit dem Präfix ‚ex‘ ist sowohl der KN-Code als auch die entsprechende Warenbezeichnung für die Gewährung der Zollpräferenzen maßgebend. Die Aufnahme von Waren, deren KN-Code mit einem Sternchen gekennzeichnet ist, unterliegt den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen. Die Spalte ‚empfindlich/nicht empfindlich‘ kennzeichnet die Waren, die Gegenstand der allgemeinen Regelung (Artikel 7) und der als Anreiz konzipierten Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (Artikel 8) sind. Diese Waren sind entweder als ‚NE‘ (nicht empfindlich im Sinne des Artikels 7 Absatz 1) oder als ‚E‘ (empfindlich im Sinne des Artikels 7 Absatz 2) aufgeführt. Der Einfachheit halber werden die Waren in Gruppen aufgeführt. Diese können auch Waren umfassen, für die die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs aufgehoben oder ausgesetzt wurden. KN-Code Warenbezeichnung Empfindlich/nicht empfindlich 0101 10 90 Reinrassige Zuchtesel und andere, lebend E 0101 90 19 Pferde, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere, andere als zum Schlachten E 0101 90 30 Esel, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere E 0101 90 90 Maultiere und Maulesel, lebend E 0104 20 10 * Reinrassige Zuchtziegen, lebend E 0106 19 10 Hauskaninchen, lebend E 0106 39 10 Tauben, lebend E 0205 00 Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren E 0206 80 91 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch oder gekühlt, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt E 0206 90 91 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, gefroren, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt, E 0207 14 91 Lebern, gefroren, von Hühnern E 0207 27 91 Lebern, gefroren, von Truthühnern E 0207 36 89 Lebern, gefroren, von Enten, Gänsen oder Perlhühnern, andere als Fettlebern von Enten oder Gänsen E ex 0208 [^1] Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Waren der Unterposition 0208 90 55 (ausgenommen Waren der Unterposition 0208 90 70 , für die die Fußnote nicht gilt) E 0208 90 70 Froschschenkel NE 0210 99 10 Fleisch von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet E 0210 99 59 Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch E 0210 99 60 Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen und Ziegen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert E 0210 99 80 Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Geflügellebern, andere als von Hausschweinen, Rindern, Schafen oder Ziegen E ex Kapitel 3 [^2] Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen Waren der Unterposition 0301 10 90 E 0301 10 90 Seezierfische, lebend NE 0403 10 51 0403 10 53 0403 10 59 0403 10 91 0403 10 93 0403 10 99 Joghurt, aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao E 0403 90 71 0403 90 73 0403 90 79 0403 90 91 0403 90 93 0403 90 99 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao E 0405 20 10 0405 20 30 Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von 39 GHT bis 75 GHT E 0407 00 90 Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht, andere als von Hausgeflügel E 0409 00 00 [^3] Natürlicher Honig E 0410 00 00 Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen E 0511 99 39 Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs, andere als roh E ex Kapitel 6 Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels, ausgenommen Waren der Unterposition 0604 91 40 E 0604 91 40 Zweige von Nadelgehölzen, frisch NE 0701 Kartoffeln, frisch oder gekühlt E 0703 10 Speisezwiebeln und Schalotten, frisch oder gekühlt E 0703 90 00 Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt E 0704 Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt E 0705 Salate ( *Lactuca sativa* ) und Chicorée ( *Cichorium* -Arten), frisch oder gekühlt E 0706 Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt E ex 0707 00 05 Gurken, frisch oder gekühlt, vom 16. Mai bis 31. Oktober E 0708 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt E 0709 20 00 Spargel, frisch oder gekühlt E 0709 30 00 Auberginen, frisch oder gekühlt E 0709 40 00 Sellerie, ausgenommen Knollensellerie, frisch oder gekühlt E 0709 51 00 0709 59 Pilze, frisch oder gekühlt, ausgenommen Waren der Unterposition 0709 59 50 E 0709 60 10 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, frisch oder gekühlt E 0709 60 99 Früchte der Gattungen *Capsicum* oder *Pimenta* , frisch oder gekühlt, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, außer zum industriellen Herstellen von Capsicin oder von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen und außer zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden E 0709 70 00 Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde, frisch oder gekühlt E 0709 90 10 Salate (ausgenommen solche der Art *Lactuca sativa* sowie Chicorée ( *Cichorium* -Arten)), frisch oder gekühlt E 0709 90 20 Mangold und Karde, frisch oder gekühlt E 0709 90 31 * Oliven, frisch oder gekühlt, zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt E 0709 90 40 Kapern, frisch oder gekühlt E 0709 90 50 Fenchel, frisch oder gekühlt E 0709 90 70 Zucchini (Courgettes), frisch oder gekühlt E ex 0709 90 80 Artischocken, frisch oder gekühlt, vom 1. Juli bis 31. Oktober E 0709 90 90 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt E ex 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ausgenommen Waren der Unterposition 0710 80 85 E 0710 80 85 [^4] Spargel, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren E ex 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Waren der Unterposition 0711 20 90 E ex 0712 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Oliven und Waren der Unterposition 0712 90 19 E 0713 Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert E 0714 20 10 * Süßkartoffeln, frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr NE 0714 20 90 Süßkartoffeln, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets, andere als frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr E 0714 90 90 Topinambur und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaums NE 0802 11 90 0802 12 90 Mandeln, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen, andere als bittere Mandeln E 0802 21 00 0802 22 00 Haselnüsse ( *Corylus* -Arten), frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen E 0802 31 00 0802 32 00 Walnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen E 0802 40 00 Esskastanien ( *Castanea* -Arten), frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet E 0802 50 00 Pistazien, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet NE 0802 60 00 Macadamia-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet NE 0802 90 50 Pinienkerne, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet NE 0802 90 85 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet NE 0803 00 11 Mehlbananen, frisch E 0803 00 90 Bananen, einschl. Mehlbananen, getrocknet E 0804 10 00 Datteln, frisch oder getrocknet E 0804 20 10 0804 20 90 Feigen, frisch oder getrocknet E 0804 30 00 Ananas, frisch oder getrocknet E 0804 40 00 Avocadofrüchte, frisch oder getrocknet E ex 0805 20 Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas), Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten, frisch oder getrocknet, vom 1. März bis 31. Oktober E 0805 40 00 Pampelmusen und Grapefruits, frisch oder getrocknet NE 0805 50 90 Limetten ( *Citrus aurantifolia* , *Citrus latifolia* ), frisch oder getrocknet E 0805 90 00 Andere Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet E ex 0806 10 10 Tafeltrauben, frisch, vom 1. Januar bis 20. Juli und vom 21. November bis 31. Dezember, andere als der Sorte „Empereur“ ( *Vitis vinifera* cv.), vom 1. bis 31. Dezember E 0806 10 90 Andere Weintrauben, frisch E ex 0806 20 Weintrauben, getrocknet, ausgenommen Waren der Unterposition ex 0806 20 30 , in unmittelbaren Umschließungen mit einem Fassungsvermögen von über 2 kg E 0807 11 00 0807 19 00 Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch E 0808 10 10 Mostäpfel, frisch, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember E 0808 20 10 Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember E ex 0808 20 50 Andere Mostbirnen, frisch, vom 1. Mai bis 30. Juni E 0808 20 90 Quitten, frisch E ex 0809 10 00 Aprikosen/Marillen, frisch, vom 1. Januar bis 31. Mai und vom 1. August bis 31. Dezember E 0809 20 05 Sauerkirschen/Weichseln ( *Prunus cerasus* ), frisch E ex 0809 20 95 Kirschen, frisch, vom 1. Januar bis 20. Mai und vom 11. August bis 31. Dezember, andere als Sauerkirschen/Weichseln ( *Prunus cerasus* ) E ex 0809 30 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, frisch, vom 1. Januar bis 10. Juni und vom 1. Oktober bis 31. Dezember E ex 0809 40 05 Pflaumen, frisch, vom 1. Januar bis 10. Juni und vom 1. Oktober bis 31. Dezember E 0809 40 90 Schlehen, frisch E ex 0810 10 00 Erdbeeren, frisch, vom 1. Januar bis 30. Mai und vom 1. August bis 31. Dezember E 0810 20 Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren, frisch E 0810 40 30 Heidelbeeren der Art *Vaccinium myrtillus* , frisch E 0810 40 50 Früchte der Arten *Vaccinium macrocarpon* und *Vaccinium corymbosum* , frisch E 0810 40 90 Andere Früchte der Gattung *Vaccinium* , frisch E 0810 50 00 Kiwifrüchte, frisch E 0810 60 00 Durian, frisch E 0810 90 50 0810 90 60 0810 90 70 Schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren, frisch E 0810 90 95 Andere Früchte, frisch E ex 0811 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, außer Unterpositionen 0811 10 und 0811 20 E 0811 10 und 0811 20 [^5] Erdbeere, Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren E ex 0812 Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Waren der Unterposition 0812 90 30 E 0812 90 30 Papaya-Früchte NE 0813 10 00 Aprikosen/Marillen, getrocknet E 0813 20 00 Pflaumen, getrocknet E 0813 30 00 Äpfel, getrocknet E 0813 40 10 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, getrocknet E 0813 40 30 Birnen, getrocknet E 0813 40 50 Papaya-Früchte, getrocknet NE 0813 40 95 Andere Früchte, getrocknet, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806 NE 0813 50 12 Mischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806 , von Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, ohne Pflaumen E 0813 50 15 Andere Mischungen von getrockneten Früchten, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806 , ohne Pflaumen E 0813 50 19 Mischungen von getrockneten Früchten, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806 , mit Pflaumen E 0813 50 31 Mischungen ausschließlich von tropischen Nüssen der Positionen 0801 und 0802 E 0813 50 39 Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802 , anderen als von tropischen Nüssen E 0813 50 91 Andere Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten des Kapitels 8, ohne Pflaumen oder Feigen E 0813 50 99 Andere Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten des Kapitels 8 E 0814 00 00 Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt NE ex Kapitel 9 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze, ausgenommen Waren der Unterpositionen 0901 12 00 , 0901 21 00 , 0901 22 00 , 0901 90 90 und 0904 20 10 , ferner Positionen 0905 00 00 und 0907 00 00 sowie Unterpositionen 0910 91 90 , 0910 99 33 , 0910 99 39 , 0910 99 50 und 0910 99 99 NE 0901 12 00 Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert E 0901 21 00 Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert E 0901 22 00 Kaffee, geröstet, entkoffeiniert E 0901 90 90 Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt E 0904 20 10 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert E 0905 00 00 Vanille E 0907 00 00 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele E 0910 91 90 Mischungen aus mindestens zwei Waren unterschiedlicher Positionen der Positionen 0904 bis 0910 , gemahlen oder sonst zerkleinert E 0910 99 33 0910 99 39 0910 99 50 Thymian; Lorbeerblätter E 0910 99 99 Andere Gewürze, gemahlen oder sonst zerkleinert, andere als Mischungen aus mindestens zwei Waren unterschiedlicher Positionen der Positionen 0904 bis 0910 E ex 1008 90 90 Reismelde E 1105 Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln E 1106 10 00 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 E 1106 30 Mehl, Grieß und Pulver der Waren des Kapitels 8 E 1108 20 00 Inulin E ex Kapitel 12 Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte, ausgenommen Waren der Unterpositionen 1209 21 00 , 1209 23 80 , 1209 29 50 , 1209 29 80 , 1209 30 00 , 1209 91 10 , 1209 91 90 und 1209 99 91 ; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, ausgenommen Waren der Position 1210 und der Unterposition 1211 90 30 , ausgenommen Waren der Unterpositionen 1212 91 and 1212 99 20 ; Stroh und Futter E 1209 21 00 Samen von Luzernen, zur Aussaat NE 1209 23 80 Andere Samen von Schwingel, zur Aussaat NE 1209 29 50 Samen von Lupinen, zur Aussaat NE 1209 29 80 Samen anderer Futterpflanzen, zur Aussaat NE 1209 30 00 Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, zur Aussaat NE 1209 91 10 1209 91 90 Andere Samen von Gemüsen, zur Aussaat NE 1209 99 91 Samen von Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen, zur Aussaat, ausgenommen solche der Unterposition 1209 30 00 NE 1210 [^6] Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin E 1211 90 30 Tonkabohnen, frisch oder getrocknet, auch in Stücken, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert NE ex Kapitel 13 Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, ausgenommen Waren der Unterposition 1302 12 00 E 1302 12 00 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge von Süßholzwurzeln NE 1501 00 90 Geflügelfett, anderes als solches der Positionen 0209 oder 1503 E 1502 00 90 Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 und anderes als zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln E 1503 00 19 Schmalzstearin und Oleostearin, andere als zu industriellen Zwecken E 1503 00 90 Schmalzöl, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet, andere als Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln E 1504 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert E 1505 00 10 Wollfett, roh E 1507 Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert E 1508 Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert E 1511 10 90 Palmöl, roh, anderes als zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln E 1511 90 Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, anderes als rohes Öl E 1512 Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert E 1513 Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert E 1514 Raps- und Rübsenöl und Senföl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert E 1515 Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert E ex 1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, ausgenommen Waren der Unterposition 1516 20 10 E 1516 20 10 Hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) NE 1517 Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle des Kapitels 15, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516 E 1518 00 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516 ; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle des Kapitels 15, anderweit weder genannt noch inbegriffen E 1521 90 99 Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt, andere als roh E 1522 00 10 Degras E 1522 00 91 Öldrass und Soapstock, andere als Öl enthaltend, das die Merkmale von Olivenöl aufweist E 1601 00 10 Würste und ähnliche Waren aus Lebern; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage von Leber E 1602 20 11 1602 20 19 Gänse- der Entenlebern, zubereitet oder haltbar gemacht E 1602 41 90 Schinken und Teile davon, zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen E 1602 42 90 Schultern und Teile davon, zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen E 1602 49 90 Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen E 1602 50 31 , 1602 50 39 und 1602 50 80 [^7] Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, gegart, von Rindern, auch in luftdicht verschlossenen Behältnissen E 1602 90 31 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Wild oder Kaninchen E 1602 90 41 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Rentieren E 1602 90 69 1602 90 72 1602 90 74 1602 90 76 1602 90 78 1602 90 98 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Schafen oder Ziegen oder anderen Tieren, ohne Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, ungegart, von Rindern und ohne Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen E 1603 00 10 Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhaltsgewicht von höchstens 1 kg E 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen E 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht E 1702 50 00 Chemisch reine Fructose E 1702 90 10 Chemisch reine Maltose E 1704 [^8] Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) E Kapitel 18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao E ex Kapitel 19 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren, ausgenommen Waren der Unterpositionen 1901 20 00 und 1901 90 91 E 1901 20 00 Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 NE 1901 90 91 Andere, kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend, ausgenommen Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus Waren der Positionen 0401 bis 0404 NE ex Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen, ausgenommen Waren der Position 2002 sowie der Unterpositionen 2005 80 00 , 2008 20 19 , 2008 20 39 , ex 2008 40 und ex 2008 70 E 2002 [^9] Tomaten/Paradeiser, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht E 2005 80 00 [^10] Zuckermais ( *Zea mays* var. *saccharata* ), anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 E 2008 20 19 2008 20 39 Ananas, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen NE ex 2008 40 [^11] Birnen, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen (ausgenommen Waren der Unterpositionen 2008 40 11 , 2008 40 21 , 2008 40 29 und 2008 40 39 , für die die Fußnote nicht gilt) E ex 2008 70 [^12] Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen (ausgenommen Waren der Unterpositionen 2008 70 11 , 2008 70 31 , 2008 70 39 und 2008 70 59 , für die die Fußnote nicht gilt) E ex Kapitel 21 Verschiedene Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2101 20 und 2102 20 19 , ausgenommen Waren der Unterpositionen 2106 10 , 2106 90 30 , 2106 90 51 , 2106 90 55 und 2106 90 59 E 2101 20 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate NE 2102 20 19 Andere Hefen, nicht lebend NE ex Kapitel 22 Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig, ausgenommen Waren der Position 2207 , ausgenommen Waren der Unterpositionen 2204 10 11 bis 2204 30 10 und 2208 40 E 2207 [^13] Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt E 2302 50 00 Ähnliche Rückstände und Abfälle, auch in Form von Pellets, vom Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Hülsenfrüchten E 2307 00 19 Anderer Weintrub/anderes Weingeläger E 2308 00 19 Anderer Traubentrester E 2308 00 90 Andere pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen NE 2309 10 90 Anderes Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, anderes als Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 51 bis 1702 30 99 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend E 2309 90 10 Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren der zur Fütterung verwendeten Art NE 2309 90 91 Ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert, von der zur Fütterung verwendeten Art E 2309 90 95 2309 90 99 Andere Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, auch mit einem Gehalt an Cholinchlorid von 49 GHT oder mehr, auf organischem oder anorganischem Trägerstoff E Kapitel 24 Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe E 2519 90 10 Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat NE 2522 Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 2825 NE 2523 Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt NE Kapitel 27 Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse NE 2801 Fluor, Chlor, Brom und Iod NE 2802 00 00 Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel NE ex 2804 Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle, ausgenommen Waren der Unterposition 2804 69 00 NE 2806 Chlorwasserstoff (Salzsäure); Chloroschwefelsäure NE 2807 00 Schwefelsäure; Oleum NE 2808 00 00 Salpetersäure; Nitriersäuren NE 2809 Diphosphorpentaoxid; Phosphorsäure; Polyphosphorsäuren, auch chemisch nicht einheitlich NE 2810 00 90 Boroxide, andere als Dibortrioxid; Borsäuren NE 2811 Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle NE 2812 Halogenide und Halogenoxide der Nichtmetalle NE 2813 Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches Phosphortrisulfid NE 2814 Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung E 2815 Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums E 2816 Magnesiumhydroxid und -peroxid; Oxide, Hydroxide und Peroxide des Strontiums oder des Bariums NE 2817 00 00 Zinkoxid; Zinkperoxid E 2818 10 Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich E 2819 Chromoxide und -hydroxide E 2820 Manganoxide E 2821 Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von 70 GHT oder mehr, berechnet als Fe 2 O 3 NE 2822 00 00 Cobaltoxide und -hydroxide; handelsübliche Cobaltoxide NE 2823 00 00 Titanoxide E 2824 Bleioxide; Mennige und Orangemennige NE ex 2825 Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2825 10 00 und 2825 80 00 NE 2825 10 00 Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze E 2825 80 00 Antimonoxide E 2826 Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate und andere komplexe Fluorosalze NE ex 2827 Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2827 10 00 und 2827 32 00 ; Bromide und Bromidoxide; Iodide und Iodidoxide NE 2827 10 00 Ammoniumchlorid E 2827 32 00 Aluminiumchlorid E 2828 Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite NE 2829 Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate NE ex 2830 Sulfide, ausgenommen Waren der Unterposition 2830 10 00 ; Polysulfide, auch chemisch nicht einheitlich NE 2830 10 00 Natriumsulfide E 2831 Dithionite und Sulfoxylate NE 2832 Sulfite; Thiosulfate NE 2833 Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate) NE 2834 10 00 Nitrite E 2834 21 00 2834 29 Nitrate NE 2835 Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich E ex 2836 Carbonate, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2836 20 00 , 2836 40 00 und 2836 60 00 ; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend NE 2836 20 00 Dinatriumcarbonat E 2836 40 00 Kaliumcarbonat E 2836 60 00 Bariumcarbonat E 2837 Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide NE 2839 Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle NE 2840 Borate; Peroxoborate (Perborate) NE ex 2841 Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide, ausgenommen Waren der Unterposition 2841 61 00 NE 2841 61 00 Kaliumpermanganat E 2842 Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen Azide NE 2843 Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; Edelmetallamalgame NE ex 2844 30 11 Cermets, an U 235 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthaltend, andere als in Rohform NE ex 2844 30 51 Cermets, Thorium oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthaltend, andere als in Rohform NE 2845 90 90 Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844 ); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich, andere als Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten NE 2846 Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle NE 2847 00 00 Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt NE 2848 00 00 Phosphide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Ferrophosphor NE ex 2849 Carbide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2849 20 00 und 2849 90 30 NE 2849 20 00 Carbide des Siliciums, auch chemisch nicht einheitlich E 2849 90 30 Carbide des Wolframs, auch chemisch nicht einheitlich E ex 2850 00 Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Verbindungen, die zugleich Carbide der Position 2849 sind, ausgenommen Waren der Unterposition 2850 00 70 NE 2850 00 70 Silicide, auch chemisch nicht einheitlich E 2852 00 00 Anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber, ausgenommen Amalgame NE 2853 00 Andere anorganische Verbindungen (einschließlich destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit); flüssige Luft (einschließlich von Edelgasen befreite flüssige Luft); Pressluft; Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen NE 2903 Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe E ex 2904 Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert, ausgenommen Waren der Unterposition 2904 20 00 NE 2904 20 00 Nur Nitro- oder Nitrosogruppen enthaltende Derivate E ex 2905 Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterposition 2905 45 00 , ausgenommen Waren der Unterpositionen 2905 43 00 und 2905 44 E 2905 45 00 Glyzerin NE 2906 Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate NE ex 2907 Phenole, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2907 15 90 und ex 2907 22 00 ; Phenolalkohole NE 2907 15 90 Naphthole und ihre Salze, andere als 1-Naphthol E ex 2907 22 00 Hydrochinon E 2908 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole oder Phenolalkohole NE 2909 Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate E 2910 Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate NE 2911 00 00 Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstofffunktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate NE ex 2912 Aldehyde, auch mit anderen Sauerstofffunktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd, ausgenommen Waren der Unterposition 2912 41 00 NE 2912 41 00 Vanillin (4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd) E 2913 00 00 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position 2912 NE ex 2914 Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstofffunktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2914 11 00 , 2914 21 00 und 2914 22 00 NE 2914 11 00 Aceton E 2914 21 00 Kampfer E 2914 22 00 Cyclohexanon und Methylcyclohexanone E 2915 Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate E ex 2916 Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterpositionen ex 2916 11 00 , 2916 12 und 2916 14 NE ex 2916 11 00 Acrylsäure E 2916 12 Ester der Acrylsäure E 2916 14 Ester der Methacrylsäure E ex 2917 Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2917 11 00 , 2917 12 10 , 2917 14 00 , 2917 32 00 , 2917 35 00 und 2917 36 00 NE 2917 11 00 Oxalsäure, ihre Salze und Ester E 2917 12 10 Adipinsäure und ihre Salze E 2917 14 00 Maleinsäureanhydrid E 2917 32 00 Dioctylorthophthalate E 2917 35 00 Phthalsäureanhydrid E 2917 36 00 Terephthalsäure und ihre Salze E ex 2918 Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstofffunktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2918 14 00 , 2918 15 00 , 2918 21 00 , 2918 22 00 und 2918 29 10 NE 2918 14 00 Zitronensäure E 2918 15 00 Salze und Ester der Citronensäure E 2918 21 00 Salicylsäure und ihre Salze E 2918 22 00 *o* -Acetylsalicylsäure, ihre Salze und Ester E 2918 29 10 Sulfosalicylsäuren, Hydroxynaphthoesäuren; ihre Salze und Ester E 2919 Ester der Phosphorsäuren und ihre Salze, einschließlich Lactophosphate; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate NE 2920 Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate NE 2921 Verbindungen mit Aminofunktion E 2922 Amine mit Sauerstofffunktionen E 2923 Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich NE ex 2924 Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion, ausgenommen Waren der Unterposition 2924 23 00 E 2924 23 00 2-Acetamidobenzoesäure (N-Acetylanthranilsäure) und ihre Salze NE 2925 Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich Saccharin und seine Salze) oder Verbindungen mit Iminfunktion NE ex 2926 Verbindungen mit Nitrilfunktion, ausgenommen Waren der Unterposition 2926 10 00 NE 2926 10 00 Acrylnitril E 2927 00 00 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen E 2928 00 90 Andere organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins NE 2929 10 Isocyanate E 2929 90 00 Andere Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen NE 2930 20 00 2930 30 00 ex 2930 90 85 Thiocarbamate und Dithiocarbamate; Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide; Dithiocarbonate (Xanthate) NE 2930 40 90 2930 50 00 2930 90 13 2930 90 16 2930 90 20 ex 2930 90 85 Methionine, Captafol (ISO) und Methamidophos (ISO) sowie andere organische Thioverbindungen, andere als Dithiocarbonate (Xanthate) E 2931 00 Andere organisch-anorganische Verbindungen NE ex 2932 Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e), ausgenommen Waren der Unterpositionen 2932 12 00 , 2932 13 00 und 2932 21 00 NE 2932 12 00 2-Furaldehyd (Furfural) E 2932 13 00 Furfurylalkohol und Tetrahydrofurfurylalkohol E 2932 21 00 Cumarin, Methylcumarine und Ethylcumarine E ex 2933 Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e), ausgenommen Waren der Unterposition 2933 61 00 NE 2933 61 00 Melamin E 2934 Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen NE 2935 00 90 Andere Sulfonamide E 2938 Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate NE ex 2940 00 00 Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose), ausgenommen Rhamnose, Raffinose und Mannose; Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937 , 2938 oder 2939 E ex 2940 00 00 Rhamnose, Raffinose und Mannose NE 2941 20 30 Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate NE 2942 00 00 Andere organische Verbindungen NE 3102 [^14] Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel E 3103 10 Superphosphate E 3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse des Kapitels 31 in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger E ex Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten; ausgenommen Waren der Positionen 3204 und 3206 , ausgenommen Waren der Unterpositionen 3201 20 00 , 3201 90 20 , ex 3201 90 90 (Eukalyptustannate), ex 3201 90 90 (Tanninderivate des Gambierstrauchs und der Myrobolanen) und ex 3201 90 90 (andere Tannate pflanzlichen Ursprungs) NE 3204 Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 32 auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich E 3206 Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 32, ausgenommen solche der Position 3203 , 3204 oder 3205 ; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich E Kapitel 33 Etherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel NE Kapitel 34 Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, ‚Dentalwachs‘ und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips NE 3501 Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Kaseinleime E 3502 90 90 Albuminate und andere Albuminderivate NE 3503 00 Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 3501 NE 3504 00 00 Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert NE 3505 10 50 Veretherte Stärken und veresterte Stärken NE 3506 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Inhaltsgewicht von 1 kg oder weniger NE 3507 Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen E Kapitel 36 Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-Legierungen; leicht entzündliche Stoffe NE Kapitel 37 Erzeugnisse zu fotografischen und kinematografischen Zwecken NE ex Kapitel 38 Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie, ausgenommen Waren der Positionen 3802 und 3817 00 , der Unterpositionen 3823 12 00 und 3823 70 00 , der Position 3825 , ausgenommen Waren der Unterpositionen 3809 10 und 3824 60 NE 3802 Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische Stoffe; tierisches Schwarz, auch ausgebraucht E 3817 00 Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Gemische, ausgenommen Waren der Position 2707 oder 2902 E 3823 12 00 Ölsäure E 3823 70 00 Technische Fettalkohole E 3825 Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Siedlungsabfälle; Klärschlamm; andere in Anmerkung 6 zu Kapitel 38 genannten Abfälle E ex Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus, ausgenommen Waren der Positionen 3901 , 3902 , 3903 und 3904 , der Unterpositionen 3906 10 00 , 3907 10 00 , 3907 60 und 3907 99 , der Positionen 3908 und 3920 und der Unterpositionen 3921 90 19 und 3923 21 00 NE 3901 Polymere des Ethylens, in Primärformen E 3902 Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen E 3903 Polymere des Styrols, in Primärformen E 3904 Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen E 3906 10 00 Poly(methylmethacrylat) E 3907 10 00 Polyacetale E 3907 60 Poly(ethylenterephthalat) E 3907 99 Andere Polyester, andere als ungesättigt E 3908 Polyamide in Primärformen E 3920 Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus nicht geschäumten Kunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage E 3921 90 19 Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Polyester, andere als aus Zellkunststoff, andere als gewellte Folien und Platten E 3923 21 00 Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens E ex Kapitel 40 Kautschuk und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 4010 NE 4010 Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk E ex 4104 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet, ausgenommen Waren der Unterpositionen 4104 41 19 und 4104 49 19 E ex 4106 31 4106 32 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schweinen, enthaart, in nassem Zustand (einschließlich wet-blue), gespalten, aber nicht zugerichtet, oder in getrocknetem Zustand (crust), auch gespalten, aber nicht zugerichtet, ausgenommen Waren der Unterposition 4106 31 10 NE 4107 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 E 4112 00 00 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 E ex 4113 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 , ausgenommen Waren der Unterposition 4113 10 00 NE 4113 10 00 Von Ziegen oder Zickeln E 4114 Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder E 4115 10 00 Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen E ex Kapitel 42 Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen; ausgenommen Waren der Positionen 4202 und 4203 NE 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen E 4203 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder E Kapitel 43 Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus NE ex Kapitel 44 Holz und Holzwaren, ausgenommen Waren der Positionen 4410 , 4411 , 4412 , der Unterpositionen 4418 10 , 4418 20 10 , 4418 71 00 , 4420 10 11 , 4420 90 10 und 4420 90 91 ; Holzkohle NE 4410 Spanplatten, ‚oriented strand board‘-Platten und ähnliche Platten (z. B. ‚waferboard‘-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt E 4411 Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt E 4412 Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz E 4418 10 Fenster, Fenstertüren, Rahmen und Verkleidungen, aus Holz E 4418 20 10 Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen, aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44 E 4418 71 00 Zusammengesetzte Fußbodenplatten, für Mosaikfußböden, aus Holz E 4420 10 11 4420 90 10 4420 90 91 Statuetten und andere Ziergegenstände, aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44; Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, und Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, aus tropischem Holz im Sinne der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44 E ex Kapitel 45 Kork und Korkwaren, ausgenommen Waren der Position 4503 NE 4503 Waren aus Naturkork E Kapitel 46 Flechtwaren und Korbmacherwaren E Kapitel 50 Seide E ex Kapitel 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare, ausgenommen Waren der Position 5105 ; Garne und Gewebe aus Rosshaar E Kapitel 52 Baumwolle E Kapitel 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen E Kapitel 54 Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse E Kapitel 55 Synthetische oder künstliche Spinnfasern E Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren E Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen E Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien E Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen E Kapitel 60 Gewirke und Gestricke E Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken E Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken E Kapitel 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen E Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon E Kapitel 65 Kopfbedeckungen und Teile davon NE Kapitel 66 Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon E Kapitel 67 Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren NE Kapitel 68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen NE Kapitel 69 Keramische Waren E Kapitel 70 Glas und Glaswaren E ex Kapitel 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen; ausgenommen Waren der Position 7117 NE 7117 Fantasieschmuck E 7202 Ferrolegierungen E Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl NE Kapitel 74 Kupfer und Waren daraus E 7505 12 00 Stangen (Stäbe) und Profile, aus Nickellegierungen NE 7505 22 00 Draht, aus Nickellegierungen NE 7506 20 00 Bleche, Bänder und Folien, aus Nickellegierungen NE 7507 20 00 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, aus Nickel NE ex Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 7601 E ex Kapitel 78 Blei und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 7801 E ex Kapitel 79 Zink und Waren daraus, ausgenommen Waren der Positionen 7901 und 7903 E ex Kapitel 81 Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus, ausgenommen Waren der Unterpositionen 8101 10 00 , 8101 94 00 , 8102 10 00 , 8102 94 00 , 8104 11 00 , 8104 19 00 , 8107 20 00 , 8108 20 00 , 8108 30 00 , 8109 20 00 , 8110 10 00 , 8112 21 90 , 8112 51 00 , 8112 59 00 , 8112 92 und 8113 00 20 E Kapitel 82 Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen E Kapitel 83 Verschiedene Waren aus unedlen Metallen E ex Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon, ausgenommen Waren der Unterpositionen 8401 10 00 und 8407 21 10 NE 8401 10 00 Kernreaktoren E 8407 21 10 Außenbordmotoren, mit einem Hubraum von 325 cm 3 oder weniger E ex Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte, ausgenommen Waren der Unterpositionen 8516 50 00 , 8517 69 39 , 8517 70 15 , 8517 70 19 , 8519 20 , 8519 30 , 8519 81 11 bis 8519 81 45 , 8519 81 85 , 8519 89 11 bis 8519 89 19 , der Positionen 8521 , 8525 und 8527 , der Unterpositionen 8528 49 , 8528 59 und 8528 69 bis 8528 72 , der Position 8529 und der Unterpositionen 8540 11 und 8540 12 NE 8516 50 00 Mikrowellengeräte E 8517 69 39 Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, andere als tragbare Personenruf-, -warn- oder -suchempfänger E 8517 70 15 8517 70 19 Antennen und Antennenreflektoren aller Art, andere als Antennen für Geräte für den Funksprech- und Funktelegrafieverkehr; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden E 8519 20 8519 30 Geräte, die durch Eingabe von Münzen, Banknoten, Bankkarten, Wertmarken oder anderer Zahlungsmittel betätigt werden; Plattenteller (Plattendecks) E 8519 81 11 bis 8519 81 45 Tonwiedergabegeräte (einschließlich Kassettenabspielgeräte), ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung E 8519 81 85 andere Magnetbandgeräte für die Tonaufnahme und Tonwiedergabe, andere als Kassettengeräte E 8519 89 11 bis 8519 89 19 Andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung E 8521 Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner E 8525 Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras; digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte E 8527 Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert E 8528 49 8528 59 8528 69 bis 8528 72 Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, andere als von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät E 8529 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt E 8540 11 8540 12 00 Kathodenstrahlröhren für Fernsehempfangsgeräte, einschließlich Kathodenstrahlröhren für Videomonitore, für mehrfarbiges Bild oder für schwarzweißes oder anderes einfarbiges Bild E Kapitel 86 Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege NE ex Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör, ausgenommen Waren der Positionen 8702 , 8703 , 8704 , 8705 , 8706 00 , 8707 , 8708 , 8709 , 8711 , 8712 00 und 8714 NE 8702 Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer E 8703 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702 ), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen E 8704 Lastkraftwagen E 8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) E 8706 00 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , mit Motor E 8707 Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 E 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 E 8709 Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon E 8711 Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen E 8712 00 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor E 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 E Kapitel 88 Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon NE Kapitel 89 Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen NE Kapitel 90 Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte E Kapitel 91 Uhrmacherwaren E Kapitel 92 Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente NE ex Kapitel 94 Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude, ausgenommen Waren der Position 9405 NE 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen E ex Kapitel 95 Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör; ausgenommen Waren der Unterpositionen 9503 00 30 bis 9503 00 99 NE 9503 00 30 bis 9503 00 99 Anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art E Kapitel 96 Verschiedene Waren NE

[^1] Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Position.

[^2] Gemäß der Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt für die Waren der Unterposition 0306 13 ein Zollsatz von 3,6 %.

[^3] Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Unterposition.

[^4] Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Unterposition.

[^5] Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Unterposition.

[^6] Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Position.

[^7] Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Unterposition.

[^8] Gemäß der Regelung in Kapitel II Abschnitt 2 wird der spezifische Zoll für die Waren der Unterpositionen 1704 10 91 und 1704 10 99 auf 16 % des Zollwerts begrenzt.

[^9] Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Position.

[^10] Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Unterposition.

[^11] Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Unterposition.

[^12] Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Unterposition.

[^13] Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Position.

[^14] Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Position.“

[^1]: Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Position.
[^2]: Gemäß der Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt für die Waren der Unterposition 0306 13 ein Zollsatz von 3,6 %.
[^3]: Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Unterposition.
[^4]: Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Unterposition.
[^5]: Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Unterposition.
[^6]: Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Position.
[^7]: Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Unterposition.
[^8]: Gemäß der Regelung in Kapitel II Abschnitt 2 wird der spezifische Zoll für die Waren der Unterpositionen 1704 10 91 und 1704 10 99 auf 16 % des Zollwerts begrenzt.
[^9]: Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Position.
[^10]: Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Unterposition.
[^11]: Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Unterposition.
[^12]: Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Unterposition.
[^13]: Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Position.
[^14]: Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Position.“