# VERORDNUNG (EG) Nr. 861/2008 DER KOMMISSION

vom 2. September 2008

zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 634/2008 der Kommission zur Festsetzung der ermäßigten Agrarteilbeträge und der Zusatzzölle für die Einfuhr von bestimmten Milcherzeugnisse enthaltenden, unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates fallenden Waren aus der Schweiz in die Gemeinschaft

## Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren [^1] , insbesondere auf Artikel 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

**(1)** Mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft [^2] vom 26. Oktober 2004 wurde das Protokoll Nr. 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 durch ein neues Protokoll Nr. 2 über bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse ersetzt. Zur Umsetzung dieses Protokolls hat der Gemischte Ausschuss EG-Schweiz durch seinen Beschluss Nr. 1/2008 [^3] die Referenzpreise auf dem Inlandsmarkt mit Wirkung vom 1. Februar 2008 geändert, so dass auf die Einfuhr von bestimmten Milcherzeugnisse enthaltenden, unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 fallenden Waren aus der Schweiz in die Gemeinschaft Zölle erhoben wurden.

**(2)** Folglich wurden die ermäßigten Agrarteilbeträge und die Zusatzzölle für die Einfuhr von bestimmten Milcherzeugnisse enthaltenden Waren in die Gemeinschaft in der Verordnung (EG) Nr. 634/2008 der Kommission [^4] festgelegt.

**(3)** Zur Umsetzung des Protokolls Nr. 2 hat der Gemischte Ausschuss EG-Schweiz durch seinen Beschluss Nr. 2/2008 [^5] die Referenzpreise auf dem Inlandsmarkt vom 1. August 2008 an geändert, was zur Folge hat, dass die in Artikel 3 Absatz 3 des Protokolls genannten Preisausgleichsmaßnahmen Null betragen. Folglich sind ab diesem Zeitpunkt für die Einfuhr von bestimmten Milcherzeugnisse enthaltenden, unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/1993 des Rates fallenden Waren aus der Schweiz in die Gemeinschaft keine Zölle mehr zu zahlen.

**(4)** Die Verordnung (EG) Nr. 634/2008 sollte daher aufgehoben werden.

**(5)** Da die gemäß Protokoll Nr. 2 geänderten Referenzpreise ab 1. August 2008 gelten, sollte die in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahme ab demselben Zeitpunkt gelten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

## **Artikel 1**

Die Verordnung (EG) Nr. 634/2008 wird aufgehoben.

## **Artikel 2**

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im *Amtsblatt der Europäischen Union* in Kraft.

Sie gilt ab 1. August 2008.

## Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 2. September 2008 *Für die Kommission* Günter VERHEUGEN *Vizepräsident*

[^1] [ABl. L 318 vom 20.12.1993, S. 18](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_1993_318_R_TOC) .

[^2] [ABl. L 23 vom 26.1.2005, S. 19](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2005_023_R_TOC) .

[^3] [ABl. L 69 vom 13.3.2008, S. 34](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2008_069_R_TOC) .

[^4] [ABl. L 176 vom 4.7.2008, S. 3](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2008_176_R_TOC) .

[^5] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

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[^4]: .
[^5]: Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.