# VERORDNUNG (EG) Nr. 917/2008 DER KOMMISSION

vom 18. September 2008

über die Erteilung von Einfuhrlizenzen für die in den ersten sieben Tagen des Monats September 2008 im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 979/2007 eröffneten Zollkontingents für Schweinefleisch gestellten Anträge

## Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) [^1] ,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 979/2007 der Kommission vom 21. August 2007 zur Eröffnung und Verwaltung eines Einfuhrzollkontingents für Schweinefleisch mit Ursprung in Kanada [^2] , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

**(1)** Mit der Verordnung (EG) Nr. 979/2007 wurde ein Zollkontingent für die Einfuhr von Erzeugnissen des Schweinefleischsektors eröffnet.

**(2)** Die Mengen, auf die sich die in den ersten sieben Tagen des Monats September 2008 für den Teilzeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2008 gestellten Einfuhrlizenzanträge beziehen, sind geringer als die verfügbaren Mengen. Daher sind die Mengen zu bestimmen, für die keine Anträge gestellt wurden und die zu der für den folgenden Kontingentsteilzeitraum festgesetzten Menge hinzuzurechnen sind —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

## **Artikel 1**

Die Mengen, für die keine Anträge auf Einfuhrlizenz im Rahmen des Kontingents mit der laufenden Nummer 09.4204 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 979/2007 gestellt wurden und die dem Teilzeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2009 hinzuzurechnen sind, belaufen sich auf 2 312 000 kg.

## **Artikel 2**

Diese Verordnung tritt am 19. September 2008 in Kraft.

## Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 18. September 2008 *Für die Kommission* Jean-Luc DEMARTY *Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung*

[^1] [ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2007_299_R_TOC) .

[^2] [ABl. L 217 vom 22.8.2007, S. 12](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2007_217_R_TOC) .

[^1]: .
[^2]: .