# VERORDNUNG (EG) Nr. 68/2009 DER KOMMISSION

vom 23. Januar 2009

zur neunten Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an den technischen Fortschritt

(Text von Bedeutung für den EWR)

## Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr [^1] , insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

**(1)** Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 enthält die technischen Spezifikationen für Bau, Prüfung, Einbau und Nachprüfung von Kontrollgerät im Straßenverkehr.

**(2)** Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sollte um bestimmte technische Spezifikationen ergänzt werden, um den Einbau von diesem Anhang entsprechendem Kontrollgerät in Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 zu ermöglichen, wobei der Gesamtsicherheit des Systems und dessen Anwendung auf die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallenden Fahrzeuge besondere Aufmerksamkeit zukommt.

**(3)** Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 18 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 eingerichteten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

## **Artikel 1**

Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 wird wie folgt geändert:

| 1. | „rr): ‚Adapter:‘ ein Bestandteil des Kontrollgeräts, der ein permanent die Fahrzeuggeschwindigkeit und/oder die zurückgelegte Wegstrecke darstellendes Signal bereitstellt und — ausschließlich in erstmals zwischen 1. Mai 2006 und 31. Dezember 2013 in Betrieb genommenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG des Rates) eingebaut ist und eingesetzt wird; — an einem Ort eingebaut ist, an dem der Einbau eines bestehenden Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers anderer Art, der ansonsten den Bestimmungen dieses Anhangs und dessen Anlagen 1 bis 11 entspricht, mechanisch unmöglich ist; — zwischen der Fahrzeugeinheit und dem Ort der Erzeugung von Geschwindigkeits-/Entfernungsimpulsen durch integrierte Sensoren oder alternative Schnittstellen eingebaut ist. — — — ausschließlich in erstmals zwischen 1. Mai 2006 und 31. Dezember 2013 in Betrieb genommenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG des Rates) eingebaut ist und eingesetzt wird; — — — an einem Ort eingebaut ist, an dem der Einbau eines bestehenden Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers anderer Art, der ansonsten den Bestimmungen dieses Anhangs und dessen Anlagen 1 bis 11 entspricht, mechanisch unmöglich ist; — — — zwischen der Fahrzeugeinheit und dem Ort der Erzeugung von Geschwindigkeits-/Entfernungsimpulsen durch integrierte Sensoren oder alternative Schnittstellen eingebaut ist.<br>—: ausschließlich in erstmals zwischen 1. Mai 2006 und 31. Dezember 2013 in Betrieb genommenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG des Rates) eingebaut ist und eingesetzt wird;<br>—: an einem Ort eingebaut ist, an dem der Einbau eines bestehenden Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers anderer Art, der ansonsten den Bestimmungen dieses Anhangs und dessen Anlagen 1 bis 11 entspricht, mechanisch unmöglich ist;<br>—: zwischen der Fahrzeugeinheit und dem Ort der Erzeugung von Geschwindigkeits-/Entfernungsimpulsen durch integrierte Sensoren oder alternative Schnittstellen eingebaut ist. | „rr) | —: ausschließlich in erstmals zwischen 1. Mai 2006 und 31. Dezember 2013 in Betrieb genommenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG des Rates) eingebaut ist und eingesetzt wird; | — | ausschließlich in erstmals zwischen 1. Mai 2006 und 31. Dezember 2013 in Betrieb genommenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG des Rates) eingebaut ist und eingesetzt wird; | — | an einem Ort eingebaut ist, an dem der Einbau eines bestehenden Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers anderer Art, der ansonsten den Bestimmungen dieses Anhangs und dessen Anlagen 1 bis 11 entspricht, mechanisch unmöglich ist; | — | zwischen der Fahrzeugeinheit und dem Ort der Erzeugung von Geschwindigkeits-/Entfernungsimpulsen durch integrierte Sensoren oder alternative Schnittstellen eingebaut ist. |
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| „rr) | —: ausschließlich in erstmals zwischen 1. Mai 2006 und 31. Dezember 2013 in Betrieb genommenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG des Rates) eingebaut ist und eingesetzt wird; | — | ausschließlich in erstmals zwischen 1. Mai 2006 und 31. Dezember 2013 in Betrieb genommenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG des Rates) eingebaut ist und eingesetzt wird; | — | an einem Ort eingebaut ist, an dem der Einbau eines bestehenden Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers anderer Art, der ansonsten den Bestimmungen dieses Anhangs und dessen Anlagen 1 bis 11 entspricht, mechanisch unmöglich ist; | — | zwischen der Fahrzeugeinheit und dem Ort der Erzeugung von Geschwindigkeits-/Entfernungsimpulsen durch integrierte Sensoren oder alternative Schnittstellen eingebaut ist. |  |  |
| — | ausschließlich in erstmals zwischen 1. Mai 2006 und 31. Dezember 2013 in Betrieb genommenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG des Rates) eingebaut ist und eingesetzt wird; |  |  |  |  |  |  |  |  |
| — | an einem Ort eingebaut ist, an dem der Einbau eines bestehenden Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers anderer Art, der ansonsten den Bestimmungen dieses Anhangs und dessen Anlagen 1 bis 11 entspricht, mechanisch unmöglich ist; |  |  |  |  |  |  |  |  |
| — | zwischen der Fahrzeugeinheit und dem Ort der Erzeugung von Geschwindigkeits-/Entfernungsimpulsen durch integrierte Sensoren oder alternative Schnittstellen eingebaut ist. |  |  |  |  |  |  |  |  |

| 2. | „250.: Das Einbauschild muss mindestens die nachstehenden Angaben enthalten: — Name, Anschrift oder Firmenzeichen des zugelassenen Installateurs oder der zugelassenen Werkstatt, — Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs in der Form ‚w = … imp/km‘, — Konstante des Kontrollgeräts in der Form ‚k = … imp/km‘, — tatsächlicher Reifenumfang in der Form ‚l = … mm‘, — Reifengröße, — Datum der Bestimmung der Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs und der Messung des tatsächlichen Reifenumfangs, — Fahrzeugidentifizierungsnummer, — Fahrzeugteil, in dem der Adapter gegebenenfalls eingebaut wird, — Fahrzeugteil, in dem der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber eingebaut wird, wenn er nicht an das Getriebe angeschlossen ist oder kein Adapter verwendet wird, — Farbe des Kabels zwischen dem Adapter und diesem Fahrzeugteil, das seine Eingangsimpulse bereitstellt, — Seriennummer des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers des Adapters.“ — — — Name, Anschrift oder Firmenzeichen des zugelassenen Installateurs oder der zugelassenen Werkstatt, — — — Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs in der Form ‚w = … imp/km‘, — — — Konstante des Kontrollgeräts in der Form ‚k = … imp/km‘, — — — tatsächlicher Reifenumfang in der Form ‚l = … mm‘, — — — Reifengröße, — — — Datum der Bestimmung der Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs und der Messung des tatsächlichen Reifenumfangs, — — — Fahrzeugidentifizierungsnummer, — — — Fahrzeugteil, in dem der Adapter gegebenenfalls eingebaut wird, — — — Fahrzeugteil, in dem der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber eingebaut wird, wenn er nicht an das Getriebe angeschlossen ist oder kein Adapter verwendet wird, — — — Farbe des Kabels zwischen dem Adapter und diesem Fahrzeugteil, das seine Eingangsimpulse bereitstellt, — — — Seriennummer des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers des Adapters.“<br>—: Name, Anschrift oder Firmenzeichen des zugelassenen Installateurs oder der zugelassenen Werkstatt,<br>—: Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs in der Form ‚w = … imp/km‘,<br>—: Konstante des Kontrollgeräts in der Form ‚k = … imp/km‘,<br>—: tatsächlicher Reifenumfang in der Form ‚l = … mm‘,<br>—: Reifengröße,<br>—: Datum der Bestimmung der Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs und der Messung des tatsächlichen Reifenumfangs,<br>—: Fahrzeugidentifizierungsnummer,<br>—: Fahrzeugteil, in dem der Adapter gegebenenfalls eingebaut wird,<br>—: Fahrzeugteil, in dem der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber eingebaut wird, wenn er nicht an das Getriebe angeschlossen ist oder kein Adapter verwendet wird,<br>—: Farbe des Kabels zwischen dem Adapter und diesem Fahrzeugteil, das seine Eingangsimpulse bereitstellt,<br>—: Seriennummer des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers des Adapters.“ | „250. | —: Name, Anschrift oder Firmenzeichen des zugelassenen Installateurs oder der zugelassenen Werkstatt, | — | Name, Anschrift oder Firmenzeichen des zugelassenen Installateurs oder der zugelassenen Werkstatt, | — | Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs in der Form ‚w = … imp/km‘, | — | Konstante des Kontrollgeräts in der Form ‚k = … imp/km‘, | — | tatsächlicher Reifenumfang in der Form ‚l = … mm‘, | — | Reifengröße, | — | Datum der Bestimmung der Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs und der Messung des tatsächlichen Reifenumfangs, | — | Fahrzeugidentifizierungsnummer, | — | Fahrzeugteil, in dem der Adapter gegebenenfalls eingebaut wird, | — | Fahrzeugteil, in dem der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber eingebaut wird, wenn er nicht an das Getriebe angeschlossen ist oder kein Adapter verwendet wird, | — | Farbe des Kabels zwischen dem Adapter und diesem Fahrzeugteil, das seine Eingangsimpulse bereitstellt, | — | Seriennummer des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers des Adapters.“ |
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| „250. | —: Name, Anschrift oder Firmenzeichen des zugelassenen Installateurs oder der zugelassenen Werkstatt, | — | Name, Anschrift oder Firmenzeichen des zugelassenen Installateurs oder der zugelassenen Werkstatt, | — | Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs in der Form ‚w = … imp/km‘, | — | Konstante des Kontrollgeräts in der Form ‚k = … imp/km‘, | — | tatsächlicher Reifenumfang in der Form ‚l = … mm‘, | — | Reifengröße, | — | Datum der Bestimmung der Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs und der Messung des tatsächlichen Reifenumfangs, | — | Fahrzeugidentifizierungsnummer, | — | Fahrzeugteil, in dem der Adapter gegebenenfalls eingebaut wird, | — | Fahrzeugteil, in dem der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber eingebaut wird, wenn er nicht an das Getriebe angeschlossen ist oder kein Adapter verwendet wird, | — | Farbe des Kabels zwischen dem Adapter und diesem Fahrzeugteil, das seine Eingangsimpulse bereitstellt, | — | Seriennummer des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers des Adapters.“ |  |  |
| — | Name, Anschrift oder Firmenzeichen des zugelassenen Installateurs oder der zugelassenen Werkstatt, |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |
| — | Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs in der Form ‚w = … imp/km‘, |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |
| — | Konstante des Kontrollgeräts in der Form ‚k = … imp/km‘, |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |
| — | tatsächlicher Reifenumfang in der Form ‚l = … mm‘, |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |
| — | Reifengröße, |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |
| — | Datum der Bestimmung der Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs und der Messung des tatsächlichen Reifenumfangs, |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |
| — | Fahrzeugidentifizierungsnummer, |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |
| — | Fahrzeugteil, in dem der Adapter gegebenenfalls eingebaut wird, |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |
| — | Fahrzeugteil, in dem der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber eingebaut wird, wenn er nicht an das Getriebe angeschlossen ist oder kein Adapter verwendet wird, |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |
| — | Farbe des Kabels zwischen dem Adapter und diesem Fahrzeugteil, das seine Eingangsimpulse bereitstellt, |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |
| — | Seriennummer des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers des Adapters.“ |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |

| 3. | „—: 250a. | „— | 250a. | — | Einbauschilder für Fahrzeuge, die mit Adaptern ausgestattet sind oder bei denen der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber nicht an das Getriebe angeschlossen ist, werden beim Einbau angebracht. Bei allen anderen Fahrzeugen werden Einbauschilder mit den neuen Informationen bei der auf den Einbau folgenden Nachprüfung angebracht.“ |
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| „— | 250a. |  |  |  |  |
| — | Einbauschilder für Fahrzeuge, die mit Adaptern ausgestattet sind oder bei denen der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber nicht an das Getriebe angeschlossen ist, werden beim Einbau angebracht. Bei allen anderen Fahrzeugen werden Einbauschilder mit den neuen Informationen bei der auf den Einbau folgenden Nachprüfung angebracht.“ |  |  |  |  |

**4.** Nach Anlage 11 wird die im Anhang dieser Verordnung enthaltene Anlage 12 angefügt.

## **Artikel 2**

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im *Amtsblatt der Europäischen Union* in Kraft.

Sie gelangt 6 Monate nach ihrer Veröffentlichung zur Anwendung.

## Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 23. Januar 2009 *Für die Kommission* Antonio TAJANI *Vizepräsident*

[^1] [ABl. L 370 vom 31.12.1985, S. 8](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_1985_370_R_TOC) .

Anlage 12 ADAPTER FÜR FAHRZEUGE DER KLASSEN M1 UND N1 INHALTSVERZEICHNIS 1. Abkürzungen und Referenzdokumente 5 1.1. Abkürzungen 5 1.2. Referenznormen 5 2. Allgemeine Eigenschaften und Funktionen des Adapters 5 2.1. Allgemeine Beschreibung des Adapters 5 2.2. Funktionen 6 2.3. Sicherheit 6 3. Vorschriften für das Kontrollgerät bei Nutzung eines Adapters 6 4. Bauart- und Funktionsmerkmale des Adapters 7 4.1. Entgegennahme und Anpassung eingehender Geschwindigkeitsimpulse 7 4.2. Einspeisung der Eingangsimpulse in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber 7 4.3. Eingebetteter Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber 7 4.4. Sicherheitsanforderungen 7 4.5. Leistungsmerkmale 7 4.6. Werkstoffe 7 4.7. Markierungen 8 5. Einbau des Kontrollgeräts bei Nutzung eines Adapters 8 5.1. Einbau 8 5.2. Plombierung 8 6. Einbauprüfungen, Nachprüfungen und Reparaturen 8 6.1. Regelmäßige Nachprüfungen 8 7. Bauartgenehmigung für das Kontrollgerät bei Nutzung eines Adapters 9 7.1. Allgemeines 9 7.2. Funktionszertifikat 9 1. ABKÜRZUNGEN UND REFERENZDOKUMENTE 1.1. Abkürzungen NF noch festzulegen FE Fahrzeugeinheit 1.2. Referenznormen *ISO 16844-3 Road vehicles — Tachograph systems — Part 3: Motion sensor interface (Straßenfahrzeuge — Fahrtenschreibersysteme — Teil 3: Schnittstelle Weg- und Geschwindigkeitsgeber)* 2. ALLGEMEINE EIGENSCHAFTEN UND FUNKTIONEN DES ADAPTERS 2.1. Allgemeine Beschreibung des Adapters ADA\_001 Der Adapter stellt gesicherte, permanent die Fahrzeuggeschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke darstellende Daten für eine angeschlossene FE bereit. Der Adapter ist nur für die Fahrzeuge bestimmt, die mit Kontrollgerät nach Maßgabe dieser Verordnung ausgestattet sein müssen. Der Adapter wird nur in den unter (rr) bestimmten Fahrzeugen eingebaut und genutzt, in denen der Einbau eines bestehenden Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers anderer Art, der ansonsten den Bestimmungen dieses Anhangs und dessen Anlagen 1 bis 11 entspricht, mechanisch unmöglich ist. Der Adapter wird nicht gemäß Anlage 10 (Abschnitt 3.1) dieses Anhangs mechanisch mit einem bewegten Fahrzeugteil verbunden, sondern an die durch integrierte Sensoren oder alternative Schnittstellen generierten Geschwindigkeits-/Entfernungsimpulse angeschlossen. ADA\_002 Ein bauartgenehmigter Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber (gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs, Abschnitt VIII — Bauartgenehmigung von Kontrollgeräten und Kontrollgerätkarten) ist im Adaptergehäuse anzubringen, das daneben einen Impulskonverter enthält, der die Eingangsimpulse in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber einspeist. Der eingebettete Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber ist an die FE anzuschließen, so dass die Schnittstelle zwischen der FE und dem Adapter den Anforderungen der Norm ISO16844-3 entspricht. 2.2. Funktionen ADA\_003 Der Adapter muss folgende Funktionen erfüllen: — Entgegennahme und Anpassung der eingehenden Geschwindigkeitsimpulse, — Einspeisung der Eingangsimpulse in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber, — sämtliche Funktionen des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers unter Bereitstellung gesicherter Weg- und Geschwindigkeitsdaten an die FE. 2.3. Sicherheit ADA\_004 Für den Adapter erfolgt keine Sicherheitszertifizierung gemäß den in Anlage 10 dieses Anhangs definierten allgemeinen Sicherheitsanforderungen für Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber. Stattdessen gelten die in Abschnitt 4.4 dieses Anhangs festgelegten sicherheitsbezogenen Anforderungen. 3. VORSCHRIFTEN FÜR DAS KONTROLLGERÄT BEI NUTZUNG EINES ADAPTERS Die Vorschriften in diesem und den folgenden Kapiteln geben Hinweise für die Auslegung der Vorschriften dieses Anhangs bei der Nutzung eines Adapters. Die entsprechenden Randnummern sind in Klammern angegeben. ADA\_005 Das Kontrollgerät eines mit einem Adapter ausgestatteten Fahrzeugs muss — sofern in dieser Anlage nicht anders angegeben — allen Bestimmungen dieser Anlage entsprechen. ADA\_006 Ist ein Adapter eingebaut, so besteht das Kontrollgerät aus Verbindungskabeln, dem Adapter (anstelle eines Weg- bzw. Geschwindigkeitsgebers) und einer FE (001). ADA\_007 Die Funktion zur Feststellung von Ereignissen und/oder Störungen des Kontrollgeräts wird wie folgt geändert: — Das Ereignis „Unterbrechung der Stromversorgung“ wird, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet, von der FE bei einer 200 Millisekunden überschreitenden Unterbrechung der Stromversorgung des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers ausgelöst (066). — Jede 200 Millisekunden überschreitende Unterbrechung der Stromversorgung des Adapters muss eine ebenso lang dauernde Unterbrechung der Stromversorgung des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers bewirken. Die Unterbrechungsschwelle des Adapters wird vom Hersteller des Adapters festgelegt. — Das Ereignis „Datenfehler Weg und Geschwindigkeit“ wird von der FE bei einer Unterbrechung des normalen Datenflusses zwischen dem eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und der FE und/oder bei einem Datenintegritäts- oder Datenauthentizitätsfehler während des Datenaustauschs zwischen dem eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und der FE ausgelöst (067). — Das Ereignis „Versuch Sicherheitsverletzung“ wird, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet, von der FE bei jedem anderen die Sicherheit des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers berührenden Ereignis ausgelöst (068). — Die Störung ‚Kontrollgerät‘ wird, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet, von der FE bei jeder Störung des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers ausgelöst (070). ADA\_008 Die mit dem eingebetteten Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber zusammenhängenden Störungen des Adapters müssen durch das Kontrollgerät feststellbar sein (071). ADA\_009 Die Kalibrierungsfunktion der FE muss die automatische Koppelung des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers mit der Fahrzeugeinheit erlauben (154, 155). ADA\_010 Der Begriff ‚Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber‘ in den Allgemeinen Sicherheitsanforderungen in Anlage 10 dieses Anhangs bezieht sich auf den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber. 4. BAUART- UND FUNKTIONSMERKMALE DES ADAPTERS 4.1. Entgegennahme und Anpassung eingehender Geschwindigkeitsimpulse ADA\_011 Die Eingangsschnittstelle des Adapters nimmt Frequenzimpulse entgegen, die die Fahrzeuggeschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke darstellen. Elektrische Eigenschaften der Eingangsimpulse: *Durch den Hersteller NF* . Erforderlichenfalls kann die korrekte Verbindung der Eingangsschnittstelle des Adapters mit dem Fahrzeug durch Anpassungen ermöglicht werden, zu denen ausschließlich der Adapterhersteller und die zugelassene Werkstatt, die den Adapter einbaut, befugt sind. ADA\_012 Die Eingangsschnittstelle des Adapters muss gegebenenfalls die Frequenzimpulse der eingehenden Geschwindigkeitsimpulse um einen festen Faktor multiplizieren oder durch einen festen Faktor dividieren können, um das Signal an einen Wert in der durch diesen Anhang festgelegten Spanne für den Parameter ‚Kfactor‘ (4 000 bis 25 000 Imp/km) anzupassen. Dieser feste Faktor darf nur vom Adapterhersteller und der zugelassenen Werkstatt, die den Adapter einbaut, programmiert werden. 4.2. Einspeisung der Eingangsimpulse in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber ADA\_013 Die Eingangsimpulse werden — gegebenenfalls wie oben ausgeführt angepasst — in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber eingespeist, so dass jeder Eingangsimpuls vom Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber erfasst wird. 4.3. Eingebetteter Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber ADA\_014 Der eingebettete Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber wird durch die Eingangsimpulse stimuliert und kann auf diese Weise — als wäre er mechanisch mit einem bewegten Fahrzeugteil verbunden — Weg- und Geschwindigkeitsdaten generieren, die die Fahrzeugbewegung exakt darstellen. ADA\_015 Die Kenndaten des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers werden von der FE zur Identifizierung des Adapters genutzt (077). ADA\_016 Die im eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber gespeicherten Installationsdaten werden als Informationen zur Installation des Adapters betrachtet (099). 4.4. Sicherheitsanforderungen ADA\_017 Das Adaptergehäuse muss so konstruiert sein, dass es nicht geöffnet werden kann. Es muss plombiert sein, damit jeder Versuch der physischen Manipulation leicht erkennbar ist (z. B. durch Sichtprüfung, siehe ADA\_035). ADA\_018 Die Entfernung des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers aus dem Adapter darf nicht ohne Zerstörung der Plombe(n) des Adaptergehäuses oder der Plombe zwischen dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und dem Adaptergehäuse möglich sein (siehe ADA\_035). ADA\_019 Der Adapter stellt sicher, dass nur vom Adaptereingang stammende Weg- und Geschwindigkeitsdaten angenommen und verarbeitet werden. 4.5. Leistungsmerkmale ADA\_020 Der Adapter muss im Temperaturbereich ( *vom Hersteller in Abhängigkeit von der Einbauposition NF* ) voll einsatzbereit sein (159). ADA\_021 Der Adapter muss bei einer Luftfeuchtigkeit von 10 % bis 90 % voll einsatzbereit sein (160). ADA\_022 Der Adapter muss gegen Überspannung, Falschpolung der Stromversorgung und Kurzschluss geschützt sein (161). ADA\_023 Der Adapter muss hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit der Richtlinie 2006/28/EG der Kommission zur Anpassung der Richtlinie 72/245/EWG des Rates entsprechen und gegen elektrostatische Entladungen und Störgrößen geschützt sein (162). 4.6. Werkstoffe ADA\_024 Der Adapter muss den Schutzgrad (vom Hersteller in Abhängigkeit von der Einbauposition NF) erfüllen (164, 165). ADA\_025 Das Adaptergehäuse muss gelb sein. 4.7. Markierungen ADA\_026 Am Adapter ist ein Typenschild mit folgenden Angaben anzubringen (169): — Name und Anschrift des Adapterherstellers, — Teilnummer und Baujahr des Adapters, — Prüfzeichen des Adaptertyps oder des Typs des Kontrollgeräts, das den Adapter enthält, — Einbaudatum des Adapters, — Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, in das der Adapter eingebaut ist. ADA\_027 Das Typenschild muss daneben folgende Angaben enthalten (sofern diese nicht unmittelbar an der Außenseite des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers ersichtlich sind): — Name des Herstellers des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers, — Teilnummer und Baujahr des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers, — Prüfzeichen des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers. 5. EINBAU DES KONTROLLGERÄTS BEI NUTZUNG EINES ADAPTERS 5.1. Einbau ADA\_028 Zum Einbau in Fahrzeuge bestimmte Adapter dürfen nur an Fahrzeughersteller oder an Werkstätten, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zum Einbau, zur Aktivierung und zur Kalibrierung digitaler Fahrtenschreiber zugelassen sind, geliefert werden. ADA\_029 Die zugelassenen Werkstätten, die den Einbau von Adaptern vornehmen, passen die Eingangsschnittstelle an und wählen gegebenenfalls das Umrechnungsverhältnis für das Eingangssignal. ADA\_030 Die zugelassenen Werkstätten, die den Einbau von Adaptern vornehmen, plombieren das Adaptergehäuse. ADA\_031 Der Adapter muss möglichst nahe an dem Fahrzeugteil angebracht werden, das ihm die Eingangsimpulse bereitstellt. ADA\_032 Die Anschlusskabel für den Adapter müssen rot (Stromversorgung) und schwarz (Masse) sein. 5.2. Plombierung ADA\_033 Für die Plombierung gelten folgende Vorschriften: — Das Adaptergehäuse muss plombiert sein (siehe ADA\_017). — Das Gehäuse des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers muss plombiert sein, es sei denn, der eingebettete Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber kann nicht ohne Zerstörung der Plombe(n) des Adaptergehäuses entfernt werden (siehe ADA\_018). — Die Befestigung des Adaptergehäuses am Fahrzeug muss plombiert sein. — Die Verbindung zwischen dem Adapter und dem Gerät, dass diesem seine Eingangsimpulse bereitstellt, muss (soweit nach vernünftigem Ermessen möglich) an beiden Enden plombiert sein. 6. EINBAUPRÜFUNGEN, NACHPRÜFUNGEN UND REPARATUREN 6.1. Regelmäßige Nachprüfungen ADA\_034 Bei Verwendung eines Adapters ist bei jeder regelmäßigen Nachprüfung (d. h. entsprechend den Randnummern 256 bis 258 von Kapitel VI des Anhangs I B) des Kontrollgeräts Folgendes zu überprüfen (257): — Vorhandensein der entsprechenden Prüfzeichen auf dem Adapter, — Unversehrtheit der Plomben des Adapters und seiner Anschlüsse, — Einbau des Adapters gemäß der Angabe auf dem Einbauschild, — Einbau des Adapters gemäß den Adapter- und/oder Fahrzeugherstellerspezifikationen, — Zulässigkeit des Einbaus eines Adapters in das überprüfte Fahrzeug. 7. BAUARTGENEHMIGUNG FÜR DAS KONTROLLGERÄT BEI NUTZUNG EINES ADAPTERS 7.1. Allgemeines ADA\_035 Kontrollgeräte sind zusammen mit dem Adapter zur Bauartgenehmigung vorzulegen (269). ADA\_036 Adapter können entweder als eigenständiges Gerät oder als Bauteil eines Kontrollgeräts zur Bauartgenehmigung vorgelegt werden. ADA\_037 Die Bauartgenehmigung muss Funktionsprüfungen umfassen, die sich auch auf den Adapter erstrecken. Die positiven Ergebnisse der einzelnen Prüfungen werden in einem geeigneten Zertifikat ausgewiesen (270). 7.2. Funktionszertifikat ADA\_038 Ein Funktionszertifikat für einen Adapter oder ein Kontrollgerät, das einen Adapter einschließt, wird dem Adapterhersteller erst erteilt, nachdem die folgenden Mindestfunktionsprüfungen erfolgreich bestanden wurden: Nr. Prüfung Beschreibung Randnummern der Anforderungen 1. **Administrative Prüfung** 1.1. Dokumentation Richtigkeit der Dokumentation zum Adapter 2. **Sichtprüfung** 2.1. Übereinstimmung des Adapters mit der Dokumentation 2.2. Kennung / Markierungen des Adapters ADA\_026, ADA\_027 2.3. Werkstoffe des Adapters 163 bis 167 ADA\_025 2.4. Plombierung ADA\_017, ADA\_018, ADA\_035 3. **Funktionsprüfungen** 3.1. Einspeisung der Geschwindigkeitsimpulse in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber ADA\_013 3.2. Entgegennahme und Anpassung eingehender Geschwindigkeitsimpulse ADA\_011, ADA\_012 3.3. Messgenauigkeit Wegstrecke/Geschwindigkeit 022 bis 026 4. **Umweltprüfungen** 4.1. Prüfergebnisse des Herstellers Ergebnisse der Umweltprüfung des Herstellers ADA\_020, ADA\_021, ADA\_022, ADA\_023, ADA\_024 5. **EMV** 5.1. Störaussendung und Störanfälligkeit Prüfung auf Einhaltung der Richtlinie 2006/28/EG ADA\_023 5.2. Prüfergebnisse des Herstellers Ergebnisse der Umweltprüfung des Herstellers ADA\_023

[ABl. L 65 vom 7.3.2006, S. 27](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2006_065_R_TOC) .

[^1]: .