# VERORDNUNG (EG) Nr. 459/2009 DER KOMMISSION

vom 29. Mai 2009

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1249/96 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates hinsichtlich der Einfuhrzölle im Getreidesektor

## Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) [^1] , insbesondere auf Artikel 143 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

**(1)** Anhang IVa der Verordnung (EG) Nr. 1249/96 der Kommission [^2] enthält die Muster der von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika für die Ausfuhren von Weichweizen der oberen Qualität und Hartweizen der oberen Qualität nach der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Konformitätsbescheinigungen. Die amerikanischen Behörden haben die Kommissionsdienststellen über eine Änderung ihrer nationalen Muster unterrichtet. Die vorgenannten Muster sind daher anzupassen.

**(2)** Die Verordnung (EG) Nr. 1249/96 ist entsprechend zu ändern.

**(3)** Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

## **Artikel 1**

Anhang IVa der Verordnung (EG) Nr. 1249/96 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

## **Artikel 2**

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im *Amtsblatt der Europäischen Union* in Kraft.

## Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 29. Mai 2009 *Für die Kommission* Mariann FISCHER BOEL *Mitglied der Kommission*

[^1] [ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2007_299_R_TOC) .

[^2] [ABl. L 161 vom 29.6.1996, S. 125](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_1996_161_R_TOC) .

„ANHANG IVa **MUSTER DER VON DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ZUGELASSENEN KONFORMITÄTSBESCHEINIGUNG FÜR WEICHWEIZEN** **MUSTER DER VON DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ZUGELASSENEN KONFORMITÄTSBESCHEINIGUNG FÜR HARTWEIZEN** “

[^1]: .
[^2]: .