# Beitritt vom 23. Dezember 1975 des Fürstentums Liechtenstein zum Wiedereingliederungsfonds des Europarates

Wir, Franz Josef II., Regierender Fürst von und zu Liechtenstein

nach Einsicht und Prüfung des Statuts des Wiedereingliederungsfonds des Europarates für die nationalen Flüchtlinge und die Überbevölkerung in Europa vom 16. April 1956,

welchem vom Landtag am 27. November 1975 die verfassungsmässige Zustimmung erteilt wurde,

Erklären dem oben erwähnten Statut mit Wirkung auf den 1. Januar 1976 beizutreten, und versprechen im Namen des Fürstentums Liechtenstein, dasselbe, soweit es von Uns abhängt, jederzeit und gewissenhaft zu beachten.