# Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Beschlusses der Kommission vom 22. Dezember 2011 über die Annahme von Leitlinien für Grundsätze, Kriterien und Richtsätze für Finanzkorrekturen betreffend den Aussengrenzenfonds (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) [^1]

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 24. Januar 2012

Inkrafttreten: 24. Januar 2012

## Präambel {#preamble_1 omnilex-key=li-lilex--0-362-380-011--preamble}
Mission des Fürstentums Liechtenstein Brüssel, 24. Januar 2012

bei der Europäischen Union

Europäische Kommission

Generalsekretariat, SG.A.3

200, Rue de la Loi

1049 Brüssel

Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikation der Kommission vom 23. Dezember 2011, welche in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 2 Bst. a erster Satz des Protokolls zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands erstellt wurde, und in der der folgende Beschluss der Kommission notifiziert wurde:

Gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a zweiter und dritter Satz des Protokolls informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat der Europäischen Kommission, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt des obgenannten Beschlusses in Hinblick auf den Aussengrenzfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 akzeptiert.

Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft.

Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

[^1]: Übersetzung des englischen Originaltextes