# Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 26. Februar 2013 über das SIRENE-Handbuch und andere Durchführungsbestimmungen für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 20. März 2013

Inkrafttreten: 20. März 2013

## Präambel {#preamble_1 omnilex-key=li-lilex--0-362-380-019--preamble}
Mission des Fürstentums Liechtenstein Brüssel, 20. März 2013

bei der Europäischen Union

Europäische Kommission

Generalsekretariat, SG.A.3

200, Rue de la Loi

1049 Brüssel

Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikation der Kommission vom 26.2.2013, welche in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 2 Bst. a erster Satz des Protokolls zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands erstellt wurde, und in dem folgenden Durchführungsbeschluss der Kommission notifiziert wurde:

Gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a zweiter und dritter Satz des Protokolls informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat der Europäischen Kommission, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt des obgenannten Beschlusses / der obgenannten Entscheidung akzeptiert und soweit erforderlich in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird.

Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft.

Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.