# Protokoll zur Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

Abgeschlossen in Den Haag am 14. Mai 1954

Die Hohen Vertragsparteien sind wie folgt übereingekommen:

## I. {#tit_1}

## II. {#tit_2}

## III. {#tit_3}

Gemäss Art. 102 der Satzung der Vereinten Nationen wird dieses Protokoll auf Ersuchen des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur beim Sekretariat der Vereinten Nationen eingetragen.