# Hofdekret vom 22. April 1825 JGS. Nr. 2090, zu § 1393 ABGB [^1]

Eine dem Schuldner von dem Gläubiger erlassene Forderung kann, wenn auch die Verzichtsleistung in Form einer Schenkungsurkunde geschehen ist, kein Gegenstand einer Zession sein; mithin die Intabulation einer solchen Zession nicht stattfinden.

[^1]: Dieser Erlass wurde im Amtlichen Sammelwerk (ASW), gestützt auf das Gesetz vom 5. Oktober 1967 über die Bereinigung der vor dem 1. Januar 1863 erlassenen Rechtsvorschriften, [LGBl. 1967 Nr. 34](https://www.gesetze.li/chrono/1967034000) , publiziert.