# Finanzbeschluss vom 18. September 1997 über die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

## Präambel {#preamble_1 omnilex-key=li-lilex--612-109-71--preamble}
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 18. September 1997 beschlossen:

##### **Art. 1** {#preamble_1 omnilex-key=li-lilex--612-109-71--preamble/art_1}

Der Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung durch die Zeichnung weiterer Anteilscheine im Wert von 2 000 000 ECU und der Einzahlung von 22.5 % des Kapitals (450 000 ECU, davon 40 % Bareinzahlung und 60 % in Form von Schuldscheinen) sowie der Übernahme der Garantieverpflichtung in Höhe von 1 550 000 ECU wird die Zustimmung erteilt.

##### **Art. 2** {#preamble_1 omnilex-key=li-lilex--612-109-71--preamble/art_2}

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.