Der NDB kann mit ausländischen Nachrichtendiensten oder anderen ausländischen Dienststellen, die Aufgaben im Sinne des NDG erfüllen, selbstständig internationale Vereinbarungen über untergeordnete technische Belange im Bereich der Nachrichtendienste abschliessen.
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.