Der NDB erstattet der Vorsteherin oder dem Vorsteher des VBS jährlich Bericht über alle Operationen und menschlichen Quellen, die im Berichtszeitraum geführt oder eingestellt wurden, und beurteilt sie bezüglich Nutzen, Kosten und Risiken. Zusätzlich sind zu jeder Operation die Massnahmen zur Informationsbeschaffung auszuweisen, deren Durchführung die Vorsteherin oder der Vorsteher des VBS bereits in Anwendung der Artikel 30 und 37 Absatz 2 NDG zugestimmt hat.
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