121.2VIS-NDBFederal Council Ordinance01.09.2017Originalquelle
Die für die Dossiers in GEVER zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NDB überprüfen jährlich unter Berücksichtigung der aktuellen Lage, ob die Datenbestände der Dossiers für die Geschäftsbearbeitung und -kontrolle sowie zur Sicherung effizienter Arbeitsabläufe des NDB noch notwendig sind.
Sie löschen nicht mehr benötigte Daten.
Sie berichtigen, kennzeichnen oder löschen als unrichtig erkannte Daten.
Die Qualitätssicherungsstelle des NDB führt jährlich eine Stichprobe nach Artikel 11 Absatz 2 durch.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.