Die Auftraggeberin teilt der Fachstelle BS mit, welche Betriebe für die Ausführung des sicherheitsempfindlichen Auftrags in Frage kommen.
Die Fachstelle BS beurteilt, ob diese Betriebe zur Ausführung des sicherheitsempfindlichen Auftrags geeignet sind oder ob ein Sicherheitsrisiko besteht.
Sie ist in ihrer Beurteilung weisungsungebunden.
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