Die Fachstelle BS widerruft die Betriebssicherheitserklärung, wenn:
der Betrieb seine Pflichten nach Artikel 63 nicht erfüllt;
sich im Rahmen einer Wiederholung des Verfahrens ein Sicherheitsrisiko ergibt.
Sie teilt den Widerruf mittels Verfügung dem Betrieb und der Auftraggeberin mit.
Wird die Betriebssicherheitserklärung widerrufen, so zieht die Auftraggeberin den Auftrag umgehend zurück; vorbehalten bleibt Artikel 58 Absatz 3. Der Betrieb hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
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