Behörden und Organisationen nach Artikel 74b müssen dafür sorgen, dass dem BACS Cyberangriffe auf ihre Informatikmittel gemeldet werden.
Das BACS erteilt interessierten Behörden und Organisationen Auskunft darüber, ob sie der Meldepflicht unterstellt sind und erlässt auf Antrag eine entsprechende Verfügung.
Durch die Meldung eines Cyberangriffs haben die meldepflichtigen Behörden und Organisationen Anspruch auf die Unterstützung des BACS bei der Vorfallbewältigung nach Artikel 74 Absatz 3.
Die Meldepflicht dient ausschliesslich dazu, dass das BACS Angriffsmuster auf kritische Infrastrukturen frühzeitig erkennen und dadurch mögliche Betroffene warnen und ihnen geeignete Präventions- und Abwehrmassnahmen empfehlen kann.
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