Der Bundesrat legt standardisierte Sicherheitsanforderungen sowie standardisierte organisatorische, personelle, technische und bauliche Massnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem Stand von Wissenschaft und Technik fest.
Er kann diese Aufgabe delegieren.
Die Standardanforderungen und -massnahmen haben empfehlenden Charakter, sofern sie von den verpflichteten Behörden nicht für verbindlich erklärt werden.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.