Der Bundesrat ist ermächtigt, völkerrechtliche Verträge im Bereich der Informationssicherheit abzuschliessen:
- zum Austausch von Informationen über Gefährdungen, Schwachstellen und Vorfälle im Bereich der Informationssicherheit, insbesondere von kritischen Infrastrukturen;
- zum Austausch von klassifizierten Informationen;
- zur Durchführung von Personensicherheitsprüfungen und Betriebssicherheitsverfahren;
- zur Anerkennung von Sicherheitserklärungen;
- zur Durchführung von Kontrollen.