Der Datenchip ist gegen Fälschungen und unberechtigtes Lesen zu schützen. Der Bundesrat bestimmt die entsprechenden technischen Anforderungen.
Der Bundesrat ist befugt, mit anderen Staaten Verträge über das Lesen der im Chip gespeicherten Fingerabdrücke abzuschliessen, sofern die betreffenden Staaten über einen Datenschutz verfügen, der dem schweizerischen gleichwertig ist.
Er kann Transportunternehmen, Flughafenbetreiber und andere geeignete Stellen, die die Identität einer Person prüfen müssen, dazu ermächtigen, die auf dem Chip gespeicherten Fingerabdrücke zu lesen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.