Neben den weiteren in diesem Gesetz und den Ausführungsbestimmungen genannten Aufgaben nimmt das Bundesamt für Polizei folgende Aufgaben wahr:
- Es überwacht die Einhaltung der Vorschriften gemäss Artikel 6a .
- Es erteilt, Geheimhaltungs- und Datenschutzinteressen vorbehalten, Auskünfte und Anweisungen betreffend Schweizer Ausweise an in- und ausländische Stellen.
- Es erteilt, Geheimhaltungs- und Datenschutzinteressen vorbehalten, Auskünfte betreffend Schweizer Ausweise und deren Ausstellung an Privatpersonen.
- Es erteilt Auskünfte und Anweisungen an die Ausfertigungsstellen und Generalunternehmer und überwacht die Einhaltung der Spezifikationen.
- Es verfolgt die internationale Entwicklung im Bereich der Ausweisschriften und ist verantwortlich für die Umsetzung der internationalen Standards.
- Es führt die «Public Key Infrastructure» (PKI) für Schweizer Ausweise.
- Es führt unter Vorbehalt abweichender Spezialbestimmungen die Fachstelle des Bundes für Identitäts- und Legitimationsausweise.