143.5RDVFederal Council Ordinance01.12.2012Originalquelle
Zurückgegebene Reisedokumente werden vom SEM unbrauchbar gemacht und anschliessend vernichtet.
Im Zeitpunkt seiner Rückgabe kann das unbrauchbar gemachte Reisedokument auf Wunsch der Inhaberin, dem Inhaber oder den Angehörigen einer verstorbenen Person überlassen werden.
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