Die Kommissionen können zur Erfüllung ihrer Aufgaben:
parlamentarische Initiativen, Vorstösse und Anträge einreichen sowie Berichte erstatten;
aussenstehende Sachverständige beiziehen;
Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und interessierter Kreise anhören;
Besichtigungen vornehmen.
Die Kommissionen können aus ihrer Mitte Subkommissionen einsetzen. Diese erstatten der Kommission Bericht und stellen Antrag. Mehrere Kommissionen können gemeinsame Subkommissionen einsetzen.
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