Beratungsgegenstände der Bundesversammlung sind namentlich:
- Entwürfe ihrer Kommissionen oder des Bundesrates zu Erlassen der Bundesversammlung;
- parlamentarische Initiativen und Vorstösse ihrer Mitglieder, Fraktionen und Kommissionen sowie Standesinitiativen;
- Berichte ihrer Kommissionen oder des Bundesrates;
- Vorschläge für Wahlen und für die Bestätigung von Wahlen;
- Anträge ihrer Mitglieder, Fraktionen, Kommissionen oder des Bundesrates zum Verfahren;
- Erklärungen der Räte oder des Bundesrates;
- Petitionen und Eingaben;
- Beschwerden, Gesuche und Einsprachen.