Ein Rat kann einen Erlassentwurf, auf den er eingetreten ist, oder einen anderen Beratungsgegenstand an den Bundesrat oder an die vorberatende Kommission zur Überprüfung oder Änderung zurückweisen.
Einzelne Abschnitte oder Bestimmungen kann er auch bei der späteren Beratung zurückweisen.
Anträge auf Rückweisung geben an, was überprüft, geändert oder ergänzt werden soll.
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