(Art. 2 Abs. 1 und 2 sowie Art. 43 und 44 RVOG)
Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 der V vom 14. Okt. 2015 (Optimierung Neues Rechnungsmodell und Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung), in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 4019). ↩
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