172.010.1RVOVFederal Council Ordinance01.01.1999Originalquelle
Frauen und Männer müssen in einer ausserparlamentarischen Kommission mindestens mit je 40 Prozent vertreten sein. Längerfristig ist eine paritätische Vertretung beider Geschlechter anzustreben.
Beträgt der Anteil der Frauen oder der Männer weniger als 40 Prozent, so verlangt die Bundeskanzlei vom zuständigen Departement eine schriftliche Begründung.
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