172.010.1RVOVFederal Council Ordinance01.01.1999Originalquelle
Die Amtsdauer der Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen beträgt vier Jahre. Sie richtet sich nach der Legislaturperiode des Nationalrates. Sie beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.1
Das Mandat von Mitgliedern, die während der Amtsdauer gewählt werden, endet mit deren Ablauf.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 27. Juni 2012, in Kraft seit 1. Aug. 2012 (AS 2012 3819). ↩
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