172.010.14OrFVFederal Council Ordinance01.09.2011Originalquelle
Bei der Ausarbeitung von Erlassen über erstinstanzliche wirtschaftsrechtliche Verfahren beachten die Bundesbehörden die folgenden Grundsätze:
Sie gestalten die Verfahren für die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller so einfach und straff wie möglich aus. Insbesondere prüfen sie Alternativen zum normalen Bewilligungsverfahren (wie Widerspruchsverfahren, Meldeverfahren) und E-Government-Lösungen.
Sie bestimmen Ordnungsfristen für die einzelnen Verfahren und geben diese in Tagen an. Für komplexe Gesuche, die voraussichtlich eine Bearbeitungszeit von mehr als einer Woche erfordern, behalten sie die Regelung nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c vor.
Sie legen ausdrücklich fest, welche Gesuchsunterlagen zwingend nötig sind. Falls diese Festlegung im Erlass nicht verhältnismässig ist, macht die für ein Verfahren zuständige Behörde diese Angaben auf andere geeignete Weise bekannt.
Formulare und andere Dokumente sind so einfach wie möglich zu gestalten und zugänglich zu machen.
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