172.056.11VöBFederal Council Ordinance01.01.2021Originalquelle
(Art. 2 Abs. 1)
Sektorenmärkte im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 BöB, die nach Artikel 7 BöB von der Unterstellung unter das BöB befreit sind
Telekommunikation auf dem Gebiet der Schweiz:
1.1 Teilbereich der Festnetzkommunikation
1.2 Teilbereich der Mobilkommunikation
1.3 Teilbereich des Internet-Zugangs
1.4 Teilbereich der Datenkommunikation
Schienenverkehr auf dem Gebiet der Schweiz:
2.1 Teilbereich des Güterverkehrs auf der Normalspur
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