172.216.1OV-WBFFederal Council Ordinance01.07.1999Originalquelle
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ist das Kompetenzzentrum des Bundes im Bereich der Wohnungspolitik; es ist für Massnahmen der Wohnbau- und Eigentumsförderung zuständig und erfüllt mietrechtliche Aufgaben gestützt auf Artikel 109 der Bundesverfassung1.2
Das BWO verfolgt insbesondere folgende Ziele:
Es fördert die Wohnraumbeschaffung für benachteiligte Gruppen, den genossenschaftlichen Wohnungsbau, die Erhaltung der bestehenden Wohnbausubstanz und das Wohneigentum.
Es verbessert die Wohnverhältnisse in Regionen und Siedlungsräumen mit besonderen Versorgungsproblemen.
Es sorgt für die Verhinderung missbräuchlicher Forderungen aus dem Mietverhältnis und für den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Vermietern und Mietern.
Es fördert paritätische Vertragsbeziehungen zwischen Vermietern und Mietern, namentlich Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung.